Elorec GmbH
Datum
07.03.2022
Datum der Umweltinspektion
03.11.2021
Anlagenbezeichnung
Schrottplatz, Sortierung und Behandlung von E-Geräten
Standort

Alte Bottroper Str. 11-13

45356 Essen

Einstufung der Anlage

Einstufung nach Anhang 1 der IE-RL
Nr. 5.5
Einstufung nach Anhang 1 der 4. BImSchV
Nr. 8.12.3.1
Art der Umweltinspektion
angemeldet
Gesamtaufwand der Inspektion
15 Stunden 30 Minuten
Dauer der Inspektion vor Ort
4 Stunden
Weitere beteiligte Behörden
keine
Umfang der Umweltinspektion

Medienübergreifende Umweltinspektion mit den Schwerpunkten:

  • Immissionsschutz
  • Abfallstromkontrolle
  • Abfall
Grundlage der Umweltinspektion
  • § 52a BImSchG, i.V. mit Ziffer 24.1.3 VV-BImSchG
  • § 47 KrWG
Ergebnis der Umweltinspektion
Geringfügige Mängel¹⁾
Beschreibung der Mängel
  • Das Abfallregister für nicht nachweispflichtige Abfälle wird nicht in Gänze rechtskonform geführt
  • Keine Führung von Übernahmescheinen als Entsorger (Kleinmengenregelung § 16 der NachwV)
  • Die Erzeugerdokumentation nach § 3 Abs. 3 GewAbfV wurde nicht vorgelegt
    Die Mängel wurden bereits abgestellt.
Veranlasste Maßnahmen
  • Revisionsschreiben

Legende

1) Geringfügige Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.

2) Erhebliche Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.

3) Schwerwiegende Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.

4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.