Technische Betriebe Remscheid
Datum
29.04.2021
zuletzt geändert Datum
07.06.2021
Datum der Umweltinspektion
09.12.2019
Anlagenbezeichnung
Wertstoffhof Solinger Str.
Standort

Solinger Straße 14c

42857 Remscheid

Einstufung der Anlage

Einstufung nach Anhang 1 der IE-RL
Nr. -
Einstufung nach Anhang 1 der 4. BImSchV
Nr. 8.12.2
Art der Umweltinspektion
angemeldet
Gesamtaufwand der Inspektion
36 Stunden
Dauer der Inspektion vor Ort
2 Stunden 15 Minuten
Weitere beteiligte Behörden
keine
Umfang der Umweltinspektion
Medienübergreifende Umweltinspektion mit den Schwerpunkten:
  • Immissionsschutz
  • Abfallwirtschaft
  • Wasserwirtschaft
Grundlage der Umweltinspektion
  • § 47 KrWG
  • § 52a BImSchG
  • § 100 WHG i.V.m. § 93 LWG
Ergebnis der Umweltinspektion
Geringfügige und erhebliche Mängel¹⁾²⁾
Beschreibung der Mängel
Geringfügiger Mangel:
  • Die Abfallbilanzen 2018 + 2019 wurden nicht fristgerecht vorgelegt. Der Mangel wurde behoben.
  • Die Abfallbilanz 2020 enthält Fehler beim Entsorgungs- bzw. Verwertungsverfahren.
  • Lagerung von Leercontainern außerhalb der genehmigten Lagerfläche auf der befestigten, ehemaligen Baustraße.
  • Das Register wird nicht in Gänze rechtskonform geführt. Der Mangel wurde behoben.
  • Die Hoffläche war an mehreren Stellen defekt. Der Mangel wurde behoben
  Erheblicher Mangel:
  • Änderung des Wertstoffhofes (zusätzliche Abfallschlüssel, Erhöhung der Durchsatzleistung und Lagermenge, Änderung der Lagerflächen) ohne die erforderliche Anzeige.
  • Betrieb einer mobilen Tankstelle ohne Tankplatz.
Veranlasste Maßnahmen

Revisionsschreiben

Legende

1) Geringfügige Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.

2) Erhebliche Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.

3) Schwerwiegende Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.

4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.