Axalta Coating Systems Germany GmbH & Co. KG
Datum
18.06.2021
zuletzt geändert Datum
18.06.2021
Datum der Umweltinspektion
20.04.2021
Anlagenbezeichnung
Kunstharzfertigung
Standort

Märkische Straße 243

42281 Wuppertal

Einstufung der Anlage

Einstufung nach Anhang 1 der IE-RL
Nr. 4.1.h
Einstufung nach Anhang 1 der 4. BImSchV
Nr. 4.1.8
Art der Umweltinspektion
angemeldet
Gesamtaufwand der Inspektion
25 Stunden 45 Minuten
Dauer der Inspektion vor Ort
4 Stunden 25 Minuten
Weitere beteiligte Behörden
keine
Umfang der Umweltinspektion
Medienübergreifende Umweltinspektion mit den Schwerpunkten:
  • Genehmigungskonformität
  • Abfallstoffstromkontrolle
Grundlage der Umweltinspektion
  • § 47 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
  • § 52 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
  • § 100 WHG i.V. m. § 93 LWG
Ergebnis der Umweltinspektion
Erhebliche Mängel²⁾
Beschreibung der Mängel
  • Die Einhaltung des Grenzwertes für organische Stoffe der Klasse I konnte für eine Emissionsquelle nicht nachgewiesen werden.2) (Der Mangel wurde zwischenzeitlich behoben)
  • Eine Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen wurde ohne die erforderliche Zulassung betrieben.2) (Der Mangel wurde zwischenzeitlich behoben)
Veranlasste Maßnahmen

Revisionsschreiben

Legende

1) Geringfügige Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.

2) Erhebliche Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.

3) Schwerwiegende Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.

4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.