Schönmackers Umweltdienste GmbH & Co. KG
Datum
30.10.2023
zuletzt geändert Datum
20.12.2023
Datum der Umweltinspektion
30.08.2023
Anlagenbezeichnung
Müllumschlag, Sonderabfallzwischenlager, Lagerung nicht gef. Abfälle
Standort

Am Lippeglacis 14-18

46483 Wesel

Einstufung der Anlage

Einstufung nach Anhang 1 der IE-RL
Nr. 5.5
Einstufung nach Anhang 1 der 4. BImSchV
Nr. 8.12.1.1; 8.12.1.2; 8.15.2
Art der Umweltinspektion
angemeldet
Gesamtaufwand der Inspektion
22 Stunden
davon: Vor-Ort-Aufwand
2 Stunden 30 Minuten
Weitere beteiligte Behörden
keine
Umfang der Umweltinspektion
Medienübergreifende Umweltinspektion mit den Schwerpunkten:
  • Immissionsschutz
  • Abfallrecht
Grundlage der Umweltinspektion
  • § 11 Abfallverbringungsgesetz (AbfVerbrG)
  • § 47 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
  • § 52 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
Ergebnis der Umweltinspektion
Geringfügige Mängel¹⁾
Beschreibung der Mängel
  • Lagerung von zu Gerüchen neigenden Abfälle ohne Abdeckung¹) (Mangel wurde behoben)
Veranlasste Maßnahmen

Revisionsschreiben

Legende

1) Geringfügige Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.

2) Erhebliche Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.

3) Schwerwiegende Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.

4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.