
Mehr Windenergiebereiche in der Planungsregion - Aufstellungsbeschluss für die 18. Regionalplanänderung (RPÄ) geplant
Beitrag Zukunftsplaner - newsletter 1/2024 (19.06.2024)
Zentraler Anlass der geplanten 18. Änderung des Regionalplans Düsseldorf (RPD) sind Erfordernisse des Klimaschutzes und der Energiewende.
Hinzu kommen geänderte rechtliche Rahmenbedingungen, die einen beschleunigten Ausbau der Erneuerbaren Energien, hier insbesondere der Windenergienutzung, vorsehen. Zu nennen ist hier u.a. das Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) des Bundes mit seinen Mindestflächenvorgaben und der geänderte § 2 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), der u.a. das überragende Interesse am Ausbau der Erneuerbaren Energien festschreibt. In dem Kontext ist aber auch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes zu Klimaschutzerfordernissen und zur Bedeutung des Ausbaus der Windenergienutzung für den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen (Artikel 20a GG) von Relevanz (siehe Kapitel 1 der Begründung).
In Nordrhein-Westfalen wurde das WindBG landesseitig über die inzwischen wirksame zweite Änderung des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen (LEPNRW) zum Ausbau der Erneuerbaren Energien umgesetzt. Von zentraler Bedeutung ist hier das neu gefasste Ziel 10.2-2 LEP NRW. In diesem ist für die Regionalplanungsregionen festgelegt worden, in welchem Mindestumfang in den jeweiligen Regionalplänen Vorranggebiete für die Windenergienutzung (Windenergiebereiche; WEB) festzulegen sind.
Die vor dem Hintergrund einer Flächenanalyse des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) teilräumlich festgelegten Werte für die sechs Regionalplanungsregionen sollen in der Summe den zeitlich finalen Mindestwert (1,8 % der Landesfläche) der Anlage des WindBG für das Bundesland Nordrhein-Westfalen erfüllen. Von der Erreichung der Mindestwerte hängt auch ab, inwieweit die Windenergienutzung in der Region bauplanungsrechtlich privilegiert ist (vgl. §§ 245e und 249 BauGB).
In der Planungsregion Düsseldorf sind künftig mindestens 4.151 ha als WEB im Regionalplan bereitzustellen. Dies bedeutet eine deutliche Steigerung gegenüber den bestehenden 2.265 ha WEB im RPD, so dass schon aus diesem Grund bisherige Entscheidungen zu Flächenausschlüssen zwangsläufig auf den Prüfstand kommen mussten. Es sind aber auch weitere flankierende Änderungen der Festlegungen des RPD im Zuge der 18. Änderung des Regionalplans geplant.
Für den Fall, dass der Regionalrat den Aufstellungsbeschluss fasst, wird in einem nächsten Schritt des ergebnisoffenen Verfahrens der Öffentlichkeit und den öffentlichen Stellen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Der Planentwurf, die Begründung und der Umweltbericht sollen nach aktueller Planung für die Dauer von mindestens sechs Wochen öffentlich ausgelegt werden.
Zudem werden die Präsentationsfolien des Vortrags der Verwaltung vom 14.06.2024 zur 18. Regionalplanänderung im Rahmen des vorberatenden Planungsausschusses sowie der entsprechende Videomitschnitt des Vortrags online zur Verfügung gestellt. Dies kann beides auch lokal zur Kommunikation des Anlasses und der Inhalte des Verfahrens genutzt werden.