
22. Änderung des Regionalplans Düsseldorf (RPD) im Gebiet der Stadt Grevenbroich
(Änderung von GIB in ASB-GE)
Anlass für die 22. Änderung des Regionalplans Düsseldorf (RPD) im Gebiet der Stadt Grevenbroich (Änderung von GIB in ASB-GE) ist das Ergebnis des in den Jahren 2022 und 2023 unter Beteiligung der Stadt Grevenbroich, des Rhein-Kreises Neuss, des Landschaftsverbands Rheinland und der RWE Power AG durchgeführten Werkstattverfahrens zur Klärung von Nutzungsperspektiven des Kraftwerks Frimmersdorf. Hierbei hat sich gezeigt, dass für die Nachnutzung dieses Standorts eine wirtschaftlich tragfähige Perspektive bei gleichzeitiger Unterschutzstellung denkmalwürdiger Anlagen von Teilbereichen des Kraftwerks besteht.
Für den zentralen Kraftwerksbau sowie dessen Umfeld wurde im Werkstattverfahren die besondere Eignung als künftiger Standort für die Erforschung, Entwicklung und Vermarktung von Informationstechnologien sowie für digitales und innovatives Gewerbe aufgezeigt. Die Unterschutzstellung denkmalwürdiger Anlagen befindet sich im Verfahren und der Unterschutzstellungsumfang (u. a. zentraler Kraftwerksbau, Grabenbunker, Verwaltungsgebäude und Pförtnerhaus) wird derzeit zwischen der Unteren Denkmalbehörde der Stadt Grevenbroich und dem Landschaftsverband Rheinland abgestimmt.
Ziel der Änderung ist es, im Zusammenspiel von Rück- und Neubau – bei Erhalt denkmalwürdiger Kraftwerksanlagen – einen Digital-, Innovations- und Kulturstandort zu etablieren, welcher als Leuchtturmprojekt im Strukturwandel auf die gesamte Region ausstrahlt. Das künftige Nutzungsspektrum soll gewerbliche Nutzungen wie Rechenzentren, Betriebe zur Forschung und Entwicklung mit emissionssensiblen Geschäftsbereichen sowie generell Büro- und IT-Einrichtungen in Zusammenhang mit untergeordneten kulturellen Nutzungen (Museum, Denkmalpfad zur Geschichte der Braunkohleverstromung, Veranstaltungshalle für bis zu 2.000 Personen) umfassen. Eine erste Rahmenplanung sieht Teilbereiche mit unterschiedlich großen Gewerbeeinheiten vor, um Nutzer mit unterschiedlichen Flächenbedarfen anzusprechen.
Die 22. Änderung des RPD beabsichtigt im Wesentlichen, die raumordnerischen Voraussetzungen für den von der Stadt Grevenbroich angestrebten Digitalstandort zur Ansiedlung von Informationstechnologien und innovativen, weniger störenden Betrieben durch die Festlegung eines Allgemeinen Siedlungsbereichs für Gewerbe (ASB-GE) zu schaffen.
Der derzeit als Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB) festgelegte Änderungsbereich hat eine Größe von ca. 69 ha und ist fast vollständig versiegelt. Im Osten wird der Änderungsbereich durch die L375 und im Westen durch die Erft abgegrenzt. Nördlich angrenzend befindet sich das Landschaftsschutzgebiet Erftniederung und im Süden schließt der Stadtteil Frimmersdorf an. Der im Süden verlaufende Schienenweg ist nicht Bestandteil dieser Regionalplanänderung.
AUSBLICK
Scoping und frühzeitige Unterrichtung
Gemäß § 8 Absatz 1 des Raumordnungsgesetzes (ROG) ist für die geplante Regionalplanänderung eine Umweltprüfung durchzuführen, in der die voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen des (geänderten) Raumordnungsplans auf
- Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit, Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt,
- Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft,
- Kulturgüter und sonstige Sachgüter sowie
- die Wechselwirkung zwischen den vorgenannten Schutzgütern
zu ermitteln und in einem Umweltbericht frühzeitig zu beschreiben und zu bewerten sind.
Bei geringfügigen Änderungen von Raumordnungsplänen kann entsprechend § 8 Absatz 2 ROG von einer Umweltprüfung abgesehen werden, wenn durch eine überschlägige Prüfung unter Berücksichtigung der in Anlage 2 zum ROG genannten Kriterien festgestellt wurde, dass sie voraussichtlich keine erheblichen Umweltauswirkungen haben werden (Screening).
Diese Prüfung ist unter Beteiligung der öffentlichen Stellen, deren umwelt- und gesundheitsbezogener Aufgabenbereich von den Umweltauswirkungen des Raumordnungsplans berührt werden kann, durchzuführen.
Sofern festgestellt wurde, dass keine erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten sind, sind die zu diesem Ergebnis führenden Erwägungen in die Begründung des Plans aufzunehmen.
Darüber hinaus wurden die Öffentlichkeit sowie die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen durch eine entsprechende Veröffentlichung im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Düsseldorf vom 23. Mai 2024 (mit Sonderbeilage) von der beabsichtigten Regionalplanänderung unterrichtet.
Es ist vorgesehen, dass der Regionalrat in seiner Sitzung am 19. September 2024 über die Aufstellung dieser Regionalplanänderung entscheidet.