Heißluftballons (Symbolbild)

Geschenkidee

Rundflüge und Ballonfahrten

Eine tolle Geschenkidee – und im Internet auch schnell gefunden und ganz einfach zu buchen: Rundflüge mit Luftfahrzeugen und Ballonfahrten…

Aber nicht hinter jedem Angebot, für einen Rundflug oder eine Ballonfahrt, steht auch ein luftrechtlich anerkanntes Luftfahrtunternehmen für Rundflüge, bzw. ein deklariertes Unternehmen für den gewerblichen Ballonbetrieb. Hierauf weist die Bezirksregierung Düsseldorf als zuständige Luftfahrtbehörde hin!

Eine tolle Geschenkidee – und im Internet auch schnell gefunden und ganz einfach zu buchen: Rundflüge mit Luftfahrzeugen und Ballonfahrten…

Aber nicht hinter jedem Angebot, für einen Rundflug oder eine Ballonfahrt, steht auch ein luftrechtlich anerkanntes Luftfahrtunternehmen für Rundflüge, bzw. ein deklariertes Unternehmen für den gewerblichen Ballonbetrieb. Hierauf weist die Bezirksregierung Düsseldorf als zuständige Luftfahrtbehörde hin!

Anzeigen und Werbung - insbesondere im Internet- vermitteln oftmals den Eindruck, dass die angebotenen Leistungen durch ein von der Luftfahrtbehörde genehmigtes und entsprechend überwachtes Luftfahrtunternehmen durchgeführt werden. Dies ist leider jedoch nicht immer der Fall, insbesondere dann nicht, wenn die Rundflüge und Ballonfahrten ohne rechtliche Grundlage durch Privatpersonen durchgeführt werden. Häufig erfährt die zuständige Luftfahrtbehörde erst im Nachhinein durch Beschwerden enttäuschter Fluggäste von solchen Anbietern und muss dann ggf. ordnungsrechtlich einschreiten. Der gewerbliche Betrieb für Rundflüge und Ballonfahrten wird durch Verordnungen der Europäischen Union geregelt. Die VO (EU) 965/2012 und VO (EU) 2018/395 beschreiben die notwendigen Verfahren

Um „sicher“ zu gehen und insbesondere auch im Schadenfall ein haftungsrechtliches Risiko auszuschließen, wird Interessenten empfohlen, sich über Ihren Anbieter zu erkundigen oder sich den Status als genehmigtes Luftfahrtunternehmen im Zweifel bestätigen zu lassen. Nachfragen kostet nichts…