Leeres Klassenzimmer (Symbolbild)

Schulabschluss nachholen/ Höheren Schulabschluss erlangen

Sie haben die Schule ohne Schulabschluss verlassen? Sie möchten - nachdem Sie Ihre Schulzeit (zunächst) beendet haben - einen höheren Schulabschluss erwerben? Es bestehen mehrere Möglichkeiten Schulabschlüsse zu erlangen. 

Sie haben die Schule ohne Schulabschluss verlassen? Sie möchten - nachdem Sie Ihre Schulzeit (zunächst) beendet haben - einen höheren Schulabschluss erwerben? Es bestehen mehrere Möglichkeiten Schulabschlüsse zu erlangen.

Hierfür ist Voraussetzung, dass Sie ihre Vollzeitschulpflicht erfüllt haben; bei einigen Möglichkeiten ist auch die Erfüllung der Schulpflicht in der Sekundarstufe II notwendig oder es gibt zusätzliche Anforderungen.

Beachten Sie bitte, dass diese Möglichkeiten keinen Weg eröffnen einen bereits erlangten Schulabschluss zu verbessern.

Diese Aufstellung gibt Auskunft über die Möglichkeiten bei denen die Bezirksregierung die Organisation der Prüfung übernimmt, darin eingebunden ist, oder als Aufsicht tätig wird.

Abendschulen/ Weiterbildungskolleg

Das Weiterbildungskolleg vereint die Bildungsgänge der Abendrealschule, des Abendgymnasiums und des Kollegs.  Je nach Bildungsgang können dort der Erste Schulabschluss, der Erste Erweiterte Schulabschluss (vormals: Hauptschulabschluss und Hauptschulabschluss nach Klasse 10), der Mittlere Schulabschluss und das Abitur in Vollzeit- oder Teilzeitkursen erworben werden.

Der Lehrgang abitur-online.nrw ist ein flexibles Unterrichtsangebot der Weiterbildungskollegs in NRW – mit Lernphasen in der Schule und zu Hause. Die Präsenzphase findet an zwei Abenden pro Woche in der Schule statt. Die Distanzphase erfolgt zu Hause mithilfe einer internetgestützten Lernplattform. Diese enthält Lernmaterialien und ermöglicht darüber hinaus den Austausch mit Lehrenden und anderen Studierenden.

Die Weiterbildungskollegs beraten Sie dazu, welche Aufnahmevoraussetzungen bestehen.

Informationen finden Sie hier: https://www.brd.nrw.de/themen/schule-bildung/schulformen/gymnasien-abitur-zweiter-bildungsweg/weiterbildungskollegs

Weiterbildung

Die Bildungsgänge an Volkshochschulen und anerkannten Einrichtungen der Weiterbildung vermitteln eine allgemeine Bildung, die zum nachträglichen Erwerb von Schulabschlüssen führt.  Eine Aufnahme setzt neben der Erfüllung der Vollzeitschulplicht voraus, dass Sie das 17. Lebensjahr vollendet haben und eine Berufstätigkeit ausüben oder früher für mindestens sechs Monate ausgeübt haben. 

Als Berufstätigkeit können z.B. auch geringfügig entlohnte Beschäftigung, Wehr- und Zivildienst, Jugend- oder Bundesfreiwilligendienst oder das Führen eines Familienhaushaltes anerkannt werden.  Die Weiterbildungseinrichtungen geben Ihnen Auskunft darüber, ob Sie aufgenommen werden können.

Informationen finden Sie hier: https://www.brd.nrw.de/themen/schule-bildung/sonstiges/nachtraeglicher-erwerb-von-schulabschluessen

Externenprüfung

Außerdem können Schulabschlüsse über sogenannte „Externenprüfungen“ erlangt werden.

Einige Anbieter bieten eine Vorbereitung auf die Externenprüfung an. Möglich ist aber auch eine Vorbereitung in einem Selbststudium.  

Bitte beachten Sie, dass die Zulassung in aller Regel nur bei der Bezirksregierung erfolgen kann in deren Bezirk Sie Ihren Wohnsitz haben.  Bitte beachten Sie auch, dass für diese Prüfung grundsätzlich neben der Vollzeitschulpflicht auch die Schulpflicht in der Sekundarstufe II erfüllt sein muss. Die jeweils zusätzlichen Anforderungen für die Zulassung finden Sie unter den jeweiligen links.

Erster und Erster Erweiterter Schulabschluss (vormals: Hauptschulabschluss und Hauptschulabschluss nach Klasse 10): https://www.brd.nrw.de/themen/schule-bildung/schulrecht-verwaltung/externenpruefung-zum-erwerb-des-hauptschulabschlusses

Mittlerer Schulabschluss: https://www.brd.nrw.de/themen/schule-bildung/schulrecht-verwaltung/externenpruefung-realschule-zum-erwerb-des-mittleren

Abitur: https://www.brd.nrw.de/themen/schule-bildung/schulformen/gymnasien-abitur-zweiter-bildungsweg/externe-abiturpruefung

 

Externenprüfungen können nicht nur zu allgemeinen Schulabschlüssen, sondern in einigen Fällen auch in an Berufskollegs angebotenen Bildungsgängen abgelegt werden. Informationen finden Sie hier (im Bereich Service): https://www.brd.nrw.de/themen/schule-bildung/schulformen/berufskollegs   und hier https://www.brd.nrw.de/themen/schule-bildung/schulformen/berufskollegs/berufskollegs-weitere-informationen. Bitte beachten Sie, dass hierfür zum Teil ein bereits erworbener Schulabschluss Voraussetzung für die Zulassung ist.

Berufskollegs

An Berufskollegs können Schulabschlüsse auf verschiedenen Wegen nachgeholt werden. Im Rahmen einer dualen Berufsausbildung können sowohl die mittleren Schulabschlüsse als auch die Fachhochschulreife doppelqualifizierend erworben werden. Auch danach gibt es die Anschlussperspektive, die allgemeine Hochschulreife (Berufsabitur) zu erwerben.

Darüber hinaus besteht nach Abschluss der Ausbildung bzw. nach mehrjähriger einschlägiger beruflicher Tätigkeit die Möglichkeit zum Besuch eines Bildungsgangs zur Erlangung der Fachhochschulreife.

Grundsätzlich gilt beim Besuch der Berufsschule: Wer vor Vollendung des einundzwanzigsten Lebensjahres ein Berufsausbildungsverhältnis beginnt, ist bis zu dessen Ende schulpflichtig. Wer nach dem Ende der Schulpflicht ein Berufsausbildungsverhältnis beginnt, ist berechtigt, die Berufsschule zu besuchen, solange das Berufsausbildungsverhältnis besteht.

Darüber hinaus bieten Berufskollegs Bildungsgänge an, in denen schulische Abschlüsse neben beruflichen Kenntnissen erworben werden können. Im Fachbereich Gesundheit, Erziehung und Soziales können auch Berufsabschlüsse auf verschiedenen Niveaustufen erworben werden. Hier gilt zu beachten, dass diese Bildungsgänge zertifiziert sind nach AZAV, sodass die Berufskollegs berechtigt sind, Bildungsgutscheine einzulösen.

In den oben genannten Bildungsgängen haben berufsschulpflichtige Schülerinnen und Schüler grundsätzlich Vorrang. Sofern die Aufnahmekapazitäten es zulassen und die entsprechende Eignung vorliegt, werden auch ältere Schülerinnen und Schüler aufgenommen.

Informationen finden Sie hier: https://www.brd.nrw.de/themen/schule-bildung/schulformen/berufskollegs und hier: https://www.berufsbildung.nrw.de/cms/das-berufskolleg-in-nordrhein-westfalen/faq/index.html