BR_D Inhaltsseite Selbstüberwachung Überwachung von kommunalen Kanalnetzen, Abwasserbehandlungsanlagen und deren Einleitungen.
BR_D Inhaltsseite Überwachung von Abwasserbehandlung und Kanalnetzen Die Bezirksregierung ist aufgrund der rechtlichen Vorgaben für die Überwachung nach §§ 93 Abs. 2 und 94 LWG von Abwasseranlagen und Abwassereinleitungen zuständig.
BR_D Inhaltsseite Wasserrechtliche Erlaubnis nach § 8 WHG Hinweise zur wasserrechtlichen Erlaubnis zur Einbringung und Einleitung in Oberflächengewässer sowie in das Grundwasser.
Wellnhofer Designs - stock.adobe.com Inhaltsseite Altlastenbearbeitung im Regierungsbezirk Düsseldorf Die Altlastensituation im Regierungsbezirk Düsseldorf ist durch seine bergbauliche Geschichte, die extreme Verdichtung von Industrie und Siedlung, die Kriegseinwirkungen während des 2. Weltkrieges und zuletzt durch den Strukturwandel geprägt.
Kalyakan - stock.adobe.com Inhaltsseite Bodenschutzrechtliche Zuständigkeit bei Zaunanlagen Die Bezirksregierung Düsseldorf ist für die bodenschutzrechtliche Bewertung bei rund 900 Arbeitsstätten zuständig, hauptsächlich für Anlagen, die unter das Bundes-Immissionsschutzgesetz fallen.
Stockfotos-MG - stock.adobe.com Inhaltsseite Bodenschutz- und Altlastenförderung Aus dem Fördertopf Bodenschutz / Altlasten werden vom Land Nordrhein-Westfalen bestimmte Maßnahmen des Bodenschutzes gefördert.
saiko3p - stock.adobe.com Inhaltsseite Sanierungsplanregelungen / -pläne Der Sanierungsplan stellt die fachliche Grundlage für die Sanierung dar. Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen zu dem Thema und eine Übersicht der bedeutsamsten Sanierungspläne im Regierungsbezirk.
Poramet - stock.adobe.com Inhaltsseite Vorsorgender Bodenschutz Damit Altlasten und schädliche Bodenveränderungen gar nicht erst entstehen, kommt dem vorsorgenden Bodenschutz eine immer größere Bedeutung zu.
Inhaltsseite Informationen zur AwSV Bei wassergefährdenden Stoffen handelt es sich um feste, flüssige und gasförmige Stoffe und Gemische, die geeignet sind dauernd oder in einem nicht unerheblichen Ausmaß nachteilige Veränderungen der Gewässerbeschaffenheit herbeizuführen.
sdecoret - stock.adobe.com Inhaltsseite Informationen zu Anzeigen und Eignungsfeststellungen Für die Errichtung, den Betrieb und die wesentliche Änderung von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen kann eine Eignungsfeststellung nach § 63 WHG oder eine Anzeige nach § 40 AwSV erforderlich sein. Hier erhalten Sie weitere Informationen und Erläuterungen.