Apotheker bei der Medikamentenkontrolle

Dritter Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung – P3

Die Prüfung des Dritten Abschnitts der Pharmazeutischen Prüfung kann nach Bestehen des Zweiten Abschnitts der Pharmazeutischen Prüfung und nach der sich anschließenden 12-monatigen praktischen Ausbildung abgelegt werden (vgl. § 1 Abs. 2 Nr. 3 Approbationsordnung für Apotheker (AAppO)).

Mit dem Dritten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung wird das Studium der Pharmazie abgeschlossen. Anschließend können Sie bei der Bezirksregierung, in deren Bezirk Sie Ihr Studium abgeschlossen haben, Ihre Approbation beantragen. Sofern Sie im Regierungsbezirk Düsseldorf Ihre Ausbildung abgeschlossen haben, erhalten Sie hier nähere Informationen zum Verfahren.

Den Antrag auf Zulassung zum Dritten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung können Sie über den nebenstehenden Link downloaden.

Bitte drucken Sie den Antrag nicht doppelseitig aus. Sie tragen somit zu einer schnelleren Bearbeitung bei. Vielen Dank.

In der Regel finden die Prüfungen innerhalb von drei Monaten nach dem Ende der praktischen Ausbildung statt. Ab Eingang des Antrages auf Zulassung und Beendigung des Praktischen Jahres ist eine Ladung jederzeit möglich.