
Approbation
Für die Anerkennung akademischer Abschlüsse in Heilberufen, die im Ausland erworben wurden, ist seit dem 1. März 2020 die Bezirksregierung Münster zuständig.
Für die Anerkennung akademischer Abschlüsse in Heilberufen, die im Ausland erworben wurden, ist seit dem 1. März 2020 die Bezirksregierung Münster zuständig. Die zu diesem Zeitpunkt bereits anhängigen Verfahren hat die Bezirksregierung Düsseldorf weiterhin betreut. Nun wurden auch diese Unterlagen von Düsseldorf nach Münster und in die Zuständigkeit – Stichtag 1. Juli - der dortigen Bezirksregierung transferiert.
Wer in Deutschland den (zahn-)ärztlichen, pharmazeutischen oder psychotherapeutischen Beruf ausüben will, benötigt eine staatliche Erlaubnis, die Approbation. Diese Approbation erhalten alle Bewerber, die ihre Ausbildung im Regierungsbezirk Düsseldorf abgeschlossen haben, bei der Bezirksregierung Düsseldorf. Sie ist unbefristet und in ganz Deutschland gültig.
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