Ärztinnen und Ärzte (Symbolbild)

Landesprüfungsamt – Anerkennung von Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen

Das Landesprüfungsamt ist zuständig für die Anerkennung von Prüfungs- und Studienleistungen sowie für die Anrechnung von Studienzeiten auf das Studium der Humanmedizin, Zahnmedizin und Pharmazie.

Anerkennung von Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen

Nach der Approbationsordnung für Ärzte (ÄApprO), der Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen (ZApprO) oder der Approbationsordnung für Apotheker (AAppO) werden unter bestimmten Voraussetzungen Zeiten eines verwandten Studiums im In- und Ausland sowie eines im Ausland betriebenen Humanmedizin-, Zahnmedizin- oder Pharmaziestudiums in der Bundesrepublik Deutschland angerechnet und die im Rahmen dieses Studiums abgelegten Prüfungen anerkannt, soweit Gleichwertigkeit gegeben ist.

Gleichwertigkeit ist gegeben, wenn das Studium im In- und Ausland nach Inhalt, Art und Umfang der in der jeweiligen Approbationsordnung vorgeschriebenen Ausbildung entspricht.