Psychotherapie (Symbolbild)

Landesprüfungsamt – Psychotherapie

Psychologische Psychotherapeuten (PP) und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (KJP)
Psychotherapie (Neues Recht)

Psychotherapie

Die Aufgaben des Sachgebietes Psychotherapie richten sich nach dem Psychotherapeutengesetz (PsychThG a.F.) und den Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen für Psychologische Psychotherapeuten (PsychTh-APrV) bzw. für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (KJPsychTh-APrV) sowie nach dem Psychotherapeutengesetz (PsychThG) und die Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (PsychThApprO)

Die Fristen für den Antrag auf Zulassung zur staatlichen Prüfung nach altem Recht (nach PsychTh-APrV und KJPsychTh-APrV) sind jeweils der
10. Januar (Frühjahrsprüfung) und der
10. Juni (Herbstprüfung)

Die Fristen für den Antrag auf Zulassung zur staatlichen Prüfung nach neuem Recht (nach PsychThApprO) sind jeweils der
10. Mai (Herbstprüfung) und der
10. Dezember (Frühjahrsprüfung)

Beachten Sie unbedingt, dass es sich um Ausschlussfristen handelt. Ein verspätet eingegangener Antrag führt automatisch zur Nichtzulassung.

Der Prüfling legt die Prüfung beim Landesprüfungsamt des Landes ab, in dem er im Zeitpunkt der Antragstellung an der Ausbildung teilnimmt.

Die Anträge können Sie über die untenstehende Links downloaden.

Sprechzeiten und Anschrift

Besuchszeiten:
Nur nach telefonischer Vereinbarung

Postanschrift:
Bezirksregierung Düsseldorf
Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie
Postfach 30 08 65
40408 Düsseldorf

Hausanschrift (Bitte nicht als Postanschrift verwenden):
Am Bonneshof 35
40474 Düsseldorf

Schauspielpersonen für die Staatsprüfungen in der Psychotherapie

Mit der Reform des Psychotherapeutengesetzes und der Psychotherapeuten-Approbationsordnung (PsychoThApprO) ist die staatliche Prüfung grundlegend neu ausgerichtet worden. In § 51 PsychThApprO ist vorgesehen, dass bei der sogenannten anwendungsorientierten Parcoursprüfung (im Folgenden: aoPP) die Prüflinge Bausteine der Psychotherapie an Schauspielpersonen (SP) zeigen müssen. 

Ihre Rolle
Sie werden in den Prüfungen als Simulationspatientin oder -patient im psychotherapeutischen Einzelgesprächen vis à vis eingesetzt. Dabei nehmen Sie anhand eines Rollenskriptes eine einstudierte Rolle ein und stellen diese in einer Therapeut*innen-Patient*innen/Angehörigen-Situation dar. Die darstellende Leistung beschränkt sich dabei ausdrücklich nicht auf das Aufsagen eines vorgegebenen Textes, sondern es ist in der jeweiligen Situation die Rolle der/des Patient*innen auszufüllen. 

Bewerbung

Es besteht die Möglichkeit, sich im Rahmen eines öffentlichen Vergabeverfahrens um die Aufnahme in einen Schauspielpool bei dem Landesprüfungsamt NRW in Düsseldorf eintragen zu lassen.

Alle Unterlagen finden Sie auf der Vergabeplattform. Hier erhalten Sie umfangreiche Informationen zur vertraglichen Gestaltung, wie und wann Sie für einen Einsatz ausgewählt werden und wie Sie sich bewerben können. Sofern Ihr Profil passt, werden Sie in den Pool aufgenommen und nach festgelegten Kriterien ausgewählt.

Rückfragen müssen über die Vergabeplattform eingereicht werden. Bitte beachten Sie aber auch die FAQs, die Sie durch die Vergabeplattform leiten. Gerne stehen in einer offenen Videosprechstunde jeden 2. und 4. Dienstag im Monat um jeweils 15:30 Uhr Ansprechpersonen für Fragen zum Verfahren zur Verfügung. Wählen Sie sich dazu hier ein. 

Umfassende Informationen zum Vergabemarktplatz (Schritt für Schritt Anleitung zur Registrierung, Angebotsabgabe) erhalten Sie hier.

Wenn Sie Interesse haben, aber mit dem Vergabemarktplatz nicht zurechtkommen, kontaktieren Sie uns gerne.