
Landesprüfungsamt – Psychotherapie
Psychotherapie
Die Aufgaben des Sachgebietes Psychotherapie richten sich nach dem Psychotherapeutengesetz (PsychThG) und den Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen für Psychologische Psychotherapeuten (PsychTh-APrV) bzw. für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (KJPsychTh-APrV).
Die Fristen für den Antrag auf Zulassung zur staatlichen Prüfung sind jeweils der
10. Januar (Frühjahrsprüfung) und der
10. Juni (Herbstprüfung)
Der Prüfling legt die Prüfung beim Landesprüfungsamt des Landes ab, in dem er im Zeitpunkt der Antragstellung an der Ausbildung teilnimmt.
Die Anträge können Sie über die untenstehende Links downloaden.
Sprechzeiten und Anschrift
Besuchszeiten:
Nur nach telefonischer Vereinbarung
Postanschrift:
Bezirksregierung Düsseldorf
Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie
Postfach 30 08 65
40408 Düsseldorf
Hausanschrift (Bitte nicht als Postanschrift verwenden):
Am Bonneshof 35
40474 Düsseldorf
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