Psychotherapie (Symbolbild)

Landesprüfungsamt – Psychotherapie

Psychologische Psychotherapeuten (PP) und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (KJP)Psychotherapie (Neues Recht)

Psychotherapie

Die Aufgaben des Sachgebietes Psychotherapie richten sich nach dem Psychotherapeutengesetz (PsychThG a.F.) und den Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen für Psychologische Psychotherapeuten (PsychTh-APrV) bzw. für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (KJPsychTh-APrV) sowie nach dem Psychotherapeutengesetz (PsychThG) und die Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (PsychThApprO)

Die Fristen für den Antrag auf Zulassung zur staatlichen Prüfung nach altem Recht (nach PsychTh-APrV und KJPsychTh-APrV) sind jeweils der
10. Januar (Frühjahrsprüfung) und der
10. Juni (Herbstprüfung)

Die Fristen für den Antrag auf Zulassung zur staatlichen Prüfung nach neuem Recht (nach PsychThApprO) sind jeweils der
10. Mai (Herbstprüfung) und der
10. Dezember (Frühjahrsprüfung)

Beachten Sie unbedingt, dass es sich um Ausschlussfristen handelt. Ein verspätet eingegangener Antrag führt automatisch zur Nichtzulassung.

Der Prüfling legt die Prüfung beim Landesprüfungsamt des Landes ab, in dem er im Zeitpunkt der Antragstellung an der Ausbildung teilnimmt.

Die Anträge können Sie über die untenstehende Links downloaden.

Sprechzeiten und Anschrift

Besuchszeiten:
Nur nach telefonischer Vereinbarung

Postanschrift:
Bezirksregierung Düsseldorf
Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie
Postfach 30 08 65
40408 Düsseldorf

Hausanschrift (Bitte nicht als Postanschrift verwenden):
Am Bonneshof 35
40474 Düsseldorf