Junge sympathisch lächelnde Ärztin im Krankenhaus

Praktisches Jahr – PJ

Das Praktische Jahr (PJ) gem. § 3 der Approbationsordnung für Ärzte (ÄApprO) ist Teil des Medizinstudiums und findet für alle Studierenden, die nicht spätestens im August 2013 das PJ angetreten haben, nach Bestehen des neuen Zweiten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung statt.

Das Praktische Jahr beginnt jeweils in der zweiten Hälfte der Monate Mai und November.
Die genauen Anfangszeiten werden von den Medizinischen Dekanaten festgelegt.
Beachten Sie bitte die gegebenenfalls abweichenden Vorgaben des PJ-Büros Ihrer Universität.

Praktisches Jahr im Ausland

Die ausländische Universitätsklinik bzw. das ausländische Lehrkrankenhaus muss einmalig anerkannt werden. Bereits anerkannte Einrichtungen für Studierende in NRW können Sie bei Ihrem PJ Büro der Universität erfragen.

Wenn Ihre gewünschte Universitätsklinik/Ihr gewünschtes Lehrkrankenhaus noch nicht auf der PJ-Auslandsliste aufgeführt ist und Sie in NRW Medizin studieren, können Sie mit der Äquivalenzbescheinigung vorab ein Äquivalenzverfahren beim Landesprüfungsamt NRW beantragen.

Im Falle der Anerkennung werden neue Einrichtungen anschließend in die PJ-Liste/Ausland aufgenommen.

Bei der Anmeldung zum Dritten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung muss im Falle eines Auslands-PJ neben dem Nachweis der Krankenanstalt im Ausland (Tertialbescheinigung) auch die sogenannte Statusbescheinigung von der ausländischen Einrichtung eingereicht werden.

Im Folgenden finden Sie 2-seitige Vordrucke in verschiedenen Sprachen für die Tertial- und für die Statusbescheinigung.