Zahnmedizin (Symbolbild)

Zahnmedizin

Seit Inkrafttreten der Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen (ZApprO) ist das Landesprüfungsamt für die Organisation der Zahnmedizinischen Prüfung nach neuem Recht zuständig.

Seit Inkrafttreten der Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen (ZApprO) ist das Landesprüfungsamt für die Organisation der Zahnmedizinischen Prüfung nach neuem Recht zuständig.

Gemäß § 2 Abs. 2 ZApprO besteht die Zahnärztliche Prüfung aus dem Ersten, dem Zweiten und dem Dritten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung.

Das Landesprüfungsamt betreut die Studierenden der Zahnmedizin der folgenden Universitäten

Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn
Universität zu Köln
RWTH Rheinisch-Westfälisch Technische Hochschule Aachen
Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf
Westfälische Wilhelms-Universität Münster
Universität Witten / Herdecke

in allen Fragen zu den Abschnitten der Zahnärztlichen Prüfung.


Den Antrag auf Zulassung zum jeweiligen Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung können Sie bereits ca. zwei Monate vor Ablauf der eigentlichen Anmeldefrist (jeweils 10. Januar und 10. Juni) über die nachstehenden Links downloaden und digital ausfüllen.

Unsere Telefonsprechzeiten sind montags und mittwochs von 9:00 Uhr bis 11:30 Uhr. Unsere Kontaktdaten finden Sie unter den Ansprechpersonen.