
Zahnmedizin
Informationen des Landesprüfungsamtes – Zahnärztliche Prüfung.
Durch das Inkrafttreten der Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen (ZApprO) wird das Landesprüfungsamt die Zahnärztliche Prüfung nach neuem Recht organisieren und durchführen.
Gemäß § 2 Abs. 2 ZApprO besteht die Zahnärztliche Prüfung aus dem Ersten, dem Zweiten und dem Dritten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung.
Das Landesprüfungsamt betreut die Studierenden der Zahnmedizin der folgenden Universitäten in allen Fragen zu den Abschnitten der Zahnärztlichen Prüfung:
- RWTH Rheinisch-Westfälisch Technische Hochschule Aachen
- Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn
- Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf
- Universität zu Köln
- Universität Münster
- Universität Witten / Herdecke
Den Antrag auf Zulassung zum jeweiligen Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung können Sie bereits ca. zwei Monate vor Ablauf der eigentlichen Anmeldefrist (jeweils 10. Januar und 10. Juni) über die nachstehenden Links downloaden und digital ausfüllen.
Unsere Telefonsprechzeit ist mittwochs von 9:00 Uhr bis 11:30 Uhr.
Unsere Kontaktdaten finden Sie unter den Ansprechpersonen.