Zahnmedizin (Symbolbild)

Zahnmedizin

Durch das Inkrafttreten der Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen (ZApprO) wird das Landesprüfungsamt ab Sommer 2023 den Ersten Abschnitt der Zahnmedizinischen Prüfung für Studierende nach neuem Recht organisieren.

Das Landesprüfungsamt betreut die Studierenden der Zahnmedizin der folgenden Universitäten

  • Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn
  • Universität zu Köln
  • RWTH Rheinisch-Westfälisch Technische Hochschule Aachen
  • Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf
  • Westfälische Wilhelms-Universität Münster
  • Universität Witten / Herdecke

in allen Fragen zu den Abschnitten der Zahnärztlichen Prüfung.


Vorab kann die Anerkennung des bereits abgeleisteten Pflegedienstes (PD), sowie der Ersten Hilfe (EH) beantragt werden.

Den Antrag auf Zulassung zum Ersten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung können Sie bereits ca. zwei Monate vor Ablauf der eigentlichen Anmeldefrist (jeweils 10. Januar und 10. Juni) über nachstehenden Link downloaden und digital ausfüllen.

Bitte drucken Sie den Antrag nicht doppelseitig aus. Sie tragen somit zu einer schnelleren Bearbeitung bei. Vielen Dank.

Unsere Telefonsprechzeiten sind montags und mittwochs von 9:00 Uhr bis 11:30 Uhr. Unsere Kontaktdaten finden Sie unter den Ansprechpersonen.