Wildblumenwiese

Schutz der Natur und Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung

Die im Regionalplan festgelegten Bereiche für den Schutz der Natur (BSN) und Bereiche für den Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung (BSLE) bilden die Schwerpunkte für die angestrebte qualitative Entwicklung des Freiraums.

Zu den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege, die der Regionalplan Düsseldorf als Landschaftsrahmenplan festlegt, gehören nach dem Bundesnaturschutzgesetz u.a. auch der Aufbau und Schutz des Biotopverbunds und der Biotopvernetzung. Der Biotopverbund dient der dauerhaften Sicherung der Populationen wildlebender Tiere und Pflanzen einschließlich ihrer Lebensstätten, Biotope und Lebensgemeinschaften, sowie der Bewahrung, Wiederherstellung und Entwicklung funktionsfähiger ökologischer Wechselbeziehungen.

Die Biotopverbundplanung trägt zur Erhaltung und Entwicklung der biologischen Vielfalt bei und verhindert somit die Entstehung von isolierten Lebensräumen auf regionaler und landesweiter Ebene. Die Vorgaben zu den Bereichen für den Schutz der Natur und den Bereichen für den Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung enthalten hierzu weitere Regelungen.

Die im Regionalplan festgelegten BSN und BSLE bilden die Schwerpunkte für die angestrebte qualitative Entwicklung des Freiraums. In ihnen ist der Biotopverbund schwerpunktmäßig zu erhalten, zu sichern und zu entwickeln. Innerhalb der BSN liegen die Kernbereiche des Biotopverbundes. Diese besitzen eine herausragende Bedeutung für den Biotopverbund und bestehen u.a. aus bereits gesicherten Gebieten, wie z.B. Naturschutzgebieten und sind daher als Vorranggebiete festgelegt. Die Verbindungselemente und Trittsteine des Biotopverbundes vernetzen u.a. die Kernbereiche des Biotopverbundes miteinander und werden durch die BSLE als Vorbehaltsgebiete festgelegt. Rechtlich gesichert werden sollen diese Flächen insbesondere durch die Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten.

Die textlichen Ziele bzw. Grundsätze zur Erhaltung und Entwicklung der BSN und BSLE finden sich in den Kapiteln 4.2.2 und 4.2.3 des RPD.