Freiraum
Die Regionalplanung sichert den Freiraum insbesondere durch Festlegung von Allgemeinen Freiraum- und Agrarbereichen, Waldbereichen und Oberflächengewässern. Um den Freiraum zu ordnen und zu entwickeln und Vorsorge für einzelne Nutzungen und Funktionen im Freiraum zu treffen, legt sie spezifische Freiraumfunktionen und -nutzungen fest.
Zu den Freiraumfunktionen gehören beispielsweise die Bereiche für den Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung (BSLE) und Regionale Grünzüge (RGZ). Im Regionalplan Düsseldorf nehmen die Freiraumbereiche (Allgemeine Freiraum- und Agrarbereiche, Waldbereiche und Oberflächengewässer) einen Flächenanteil von rund 77 % ein.
Die Regionalplanung ist – wie auch die Landesplanung – der Leitvorstellung einer nachhaltigen Raumentwicklung verpflichtet. Dies beinhaltet, dass die Regionalplanung die Ansprüche an den Raum so abwägt und die natürlichen Lebensgrundlagen so sichert, dass Lebens- und Raumnutzungsmöglichkeiten auch für kommende Generationen offengehalten werden.
Natur und Landschaft sind nach dem Bundesnaturschutzgesetz im besiedelten und unbesiedelten Raum so zu schützen, zu entwickeln und, soweit erforderlich, wiederherzustellen, dass alle Funktionen des Naturhaushalts, die biologische Vielfalt und das Landschaftsbild nachhaltig gesichert werden.
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