Wohnungsmarkt

Bedarfsberechnung

Die Regionalplanung berechnet den zukünftig prognostizieren Bedarf an Wohnbauflächen und legt dementsprechend im Regionalplan Allgemeine Siedlungsbereiche fest.

Erklärung Komponentenmodell

Die Bedarfsberechnung für den Gesamtbedarf Wohnen einer Kommune erfolgt in einem zweistufigen System. Zunächst wird der Bedarf auf Ebene der Kreise und kreisfreien Städte berechnet und anschließend anhand von regionalen Verteilungsschlüsseln auf die Kommunen verteilt.

Die derzeit aktuelle Bedarfsprüfung wurde im Rahmen der 1. Änderung des RPD erstellt und verwendet statistische Daten zum Stichtag 31.12.2017.

Die Bedarfsberechnung besteht gemäß LEP NRW aus den drei Komponenten Neubedarf, Ersatzbedarf und Fluktuationsreserve.

Basierend auf der Annahme, dass jeweils einem Haushalt eine Wohnung zur Verfügung steht, stellt die Komponente des Neubedarfs die Anzahl von Wohnungen dar, die aus dem Zuwachs oder der Abnahme von Haushalten in der Haushaltsmodellrechnung resultiert. Wachsende Haushaltszahlen begründen für Zukunft einen Bedarfsanstieg, wohingegen sinkende Haushaltszahlen einen Bedarfsrückgang rechtfertigen.

Die Komponente des Ersatzbedarfes ergibt sich aus dem Wegfall von Wohnraum im Zeitverlauf heraus. Wegfallender Wohnraum aus dem Bestand entsteht bspw. durch Abriss oder der Umnutzung von Wohnraum. Im Gegensatz zur Komponente des Neubedarfs ergibt sich die Komponente des Ersatzbedarfs nicht aus der Nachfrage von Wohnraum, sondern aus der Entwicklung des Wohnungsbestandes selbst. Der Ersatzbedarf wird mit einem Wert von 0,2 % des Wohnungsbestandes zum Ausgangszeitpunkt (derzeit Stand 31.12.2017) pro Jahr für einen Planungszeitraum (derzeit bis 2040) in der Bedarfsberechnung angenommen.

Zentral für die Gewährleistung eines funktionsfähigen Wohnungsmarktes sind Reserven an leerstehenden Wohnungen, um Aktivitäten wie Umzüge oder Modernisierungen zu ermöglichen. Die Fluktuationsreserve wird in der aktuellen Bedarfsberechnung mit 1 % des Wohnungsbestandes (Stand 31.12.2017) für den gesamten Zeitraum angenommen und auf die Einzeljahre gleichmäßig verteilt.

Von den Richtwerten des Ersatzbedarfes und der Fluktuationsreserve kann in begründeten Fällen abgewichen werden, z.B. auf der Grundlage von empirischen Studien.

Nach Ermittlung des Bedarfs ist es notwendig, diesen auf die Kommunen umzulegen. Hierzu wird ein Verteilungsschlüssel mit raumstrukturellen Kriterien verwendet, welcher die ermittelten Bedarfswerte auf die Kommunen der Kreise herunterbricht. Die vier Faktoren Zentralörtlichkeit, Bevölkerungsanteil der Kommunen am Kreis, durchschnittliche Baufertigstellung von Wohnungen im betrachteten Zeitraum und Arbeitsplatzdichte machen je 25 % des gesamten Bedarfs aus.

Bedarf vs. Reserve

Die Bedarfsprüfung für die Kreise und kreisfreie Städte erfolgt durch die Gegenüberstellung von rechnerischem Bedarf und vorhandenen Entwicklungspotenzial. Grundlage für den rechnerischen Bedarf stellt die aktuelle Bedarfsberechnung für den RPD nach der oben aufgeführten Methodik dar.

Das Entwicklungspotenzial der Kreise und kreisfreien Städte setzt sich aus Regionalplanreserven, 34-er Reserven, FNP-Reserven sowie der Hälfte der Baulücken zusammen und wird alle drei Jahre im Rahmen des Siedlungsflächenmonitorings aktualisiert.

Bei der Bedarfsprüfung wird der Gesamtbedarf der Stadt für den gesamten Planungszeitraum des RPD (derzeit bis 2040) betrachtet.

Weitergehende Informationen zur Bedarfsberechnung und -prüfung sind im Siedlungsflächenmonitoring 2023 und der 1. Änderung des RPD zu finden.