Flugplätze (Symbolbild) / ©aapsky - stock.adobe.com
Flugplätze
Informationen zur regionalplanerischen Aussagen und Vorgaben für die Flugplätze im Planungsraum und ihr Umfeld.
Das stetige Voranschreiten der internationalen Arbeitsteilung und Wirtschaftsverflechtungen hat einen entsprechend steigenden Luftverkehr zur Folge. Im Interesse der wirtschaftlichen Entwicklung sowie eines flüssigen großräumigen Güter‐ und Passagierverkehrs soll vor diesem Hintergrund das Planungsgebiet Düsseldorf an das deutsche und das internationale Luftverkehrsnetz angeschlossen bleiben. Hierbei sind entsprechend den fachrechtlichen Vorgaben die Belange des Schutzes der Bevölkerung vor Fluglärm sowie des Umwelt‐ und Naturschutzes bei der Fach‐ und Bauleitplanung zu beachten.
Im Regionalplan Düsseldorf (RPD) sind entsprechend die Flughäfen in Weeze und Düsseldorf und der Verkehrslandeplatz Mönchengladbach als Vorranggebiete dargestellt. Weiterhin wurden für die Flughäfen Weeze und Düsseldorf die im Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm (FluLärmG) festgelegten Lärmschutzbereiche nachrichtlich, in den Regionalplan übernommen. Mit der zeichnerischen Festlegung von erweiterten Lärmschutzzonen an diesen beiden Flughäfen soll darüber hinaus die Bauleitplanung der Gemeinden so gesteuert werden, dass neue Wohnnutzungen und schutzbedürftige Einrichtungen möglichst in einem ausreichenden Abstand ausgewiesen werden; der Regionalplan entspricht mit dieser Festlegung einer Vorgabe des Landesentwicklungsplans NRW.
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