Straßen und Schienenwege (Symbolbild)

Straßen und Schienenwege

Um die Leistungsfähigkeit der Verkehrsnetze im Planungsbereich zu gewährleisten werden die regional und großräumig bedeutsamen Straßen und Schienenwege über regionalplanerische Festlegungen geschützt.

Die Planungsregion Düsseldorf ist ein stark vernetzter Wirtschaftsraum. Bereits hieraus resultiert umfangreicher Personen‐ und Güterverkehr. Ihre Lage im Schnittpunkt mehrerer großräumiger Achsen von europäischer Bedeutung bringt überdies steigende Durchgangsverkehre mit sich.

Um die Leistungsfähigkeit der Verkehrsnetze im Planungsbereich zu gewährleisten werden die regional und großräumig bedeutsamen Straßen und Schienenwege im Regionalplan Düsseldorf zeichnerisch festgelegt. Hierbei wird zwischen bestehenden oder zumindest linienbestimmten Trassen und Bedarfsplanmaßnahmen ohne räumliche Festlegung unterschieden. Die Bedarfsplanmaßnahmen ohne räumlich Festlegung sind zunächst in gestrichelter Form dargestellt und entstammen den verkehrlichen Bedarfsplänen des Bundes und des Landes NRW, welche den Verkehrsbedarf verbindlich festlegen.

Im Bereich der Schienenwege werden darüber hinaus auch Trassen stillgelegter Schienenwege als Vorranggebiete dargestellt. Diese sind so zu sichern, dass sie bei Bedarf wieder für eine schienen verkehrliche Nutzung reaktiviert werden können.