2. Änderung des Regionalplans Düsseldorf (RPD) im Gebiet der Städte Geldern, Kevelaer und Straelen und der Gemeinden Uedem und Wachtendonk
Verfahrensablauf (abgeschlossen)
Scoping und frühzeitige Unterrichtung
Gemäß § 8 des Raumordnungsgesetzes (ROG) ist für die Regionalplanänderung eine strategische Umweltprüfung durchzuführen und sind die voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen des Raumordnungsplanes auf die Schutzgüter zu ermitteln und in einem Umweltbericht frühzeitig zu beschreiben und zu bewerten. Dazu wurde bis zum 04. Januar 2019 ein Scoping durchgeführt, in welchem der Untersuchungsrahmen und die Methodik der Umweltprüfung und der Umfang und Detaillierungsgrad des Umweltberichtes den berührten öffentlichen Stellen dargelegt wurde.
Gleichzeitig erfolgte die frühzeitige Unterrichtung der in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen gemäß § 9 Abs. 1 ROG. Sie wurden frühzeitig über die Planungsabsichten der 2. Regionalplanänderung unterrichtet und aufgefordert, Planungen und Maßnahmen zu melden, die für die 2. Regionalplanänderung relevant sein könnten.
Der Rücklauf aus Scoping und frühzeitiger Unterrichtung der öffentlichen Stellen fließen in das weitere Verfahren ein.
Die frühzeitige Information der Öffentlichkeit über die Planungsabsichten erfolgte im Amtsblatt der Bezirksregierung Düsseldorf am 20.12.2018 und im Internet.
Erarbeitungsbeschluss
Die Einleitung des formellen Verfahrens zur 2. Regionalplanänderung erfolgte am 04. April 2019 durch einen Beschluss des Regionalrates Düsseldorf.
Der Regionalrat hat in seiner 76. Sitzung am 4. April 2019 unter TOP 4 beschlossen, das Verfahren zur Erarbeitung der 2. Änderung des Regionalplanes Düsseldorf (RPD) im Gebiet der Städte Geldern, Kevelaer, Straelen und der Gemeinden Uedem und Wachtendonk (Gewerbeflächenpool Kreis Kleve) entsprechend der Sitzungsvorlage einzuleiten.
Beschluss
Offenlage
Gemäß § 9 Raumordnungsgesetz (ROG) i. V. m. § 13 Landesplanungsgesetz NRW (LPlG) ist der Öffentlichkeit sowie den in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen Gelegenheit zu geben, zu den Planunterlagen (Planentwurf, Planbegründung und Umweltbericht) Stellung zu nehmen.
Folgende Planunterlagen waren Gegenstand der Offenlage:
Sitzungsvorlage
Die Planunterlagen der 2. Änderung des Regionalplanes Düsseldorf (RPD) wurden in der Zeit vom 10. Mai 2019 bis einschließlich 12. Juli 2019 bei der Regionalplanungsbehörde sowie dem Kreis Kleve öffentlich ausgelegt. Ort und Dauer der Auslegung wurden am 25.04.2019 im Amtsblatt Nr. 17 der Bezirksregierung Düsseldorf und im Internet bekannt gemacht.
Im Beteiligungsverfahren wurden 89 Behörden und Stellen aufgefordert, zu der Planung Stellung zu nehmen. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden in einer Synopse zusammengestellt. Zu den Bedenken und Anregungen wurden Ausgleichsvorschläge erarbeitet und mit den Beteiligten gemäß § 19 Abs. 3 LPlG erörtert.
Über die Stellungnahmen der vorstehenden thematisierten Akteure hinaus gingen aus der Öffentlichkeit keine weiteren Stellungnahmen ein.
In seiner Sitzung am 12.12.2019 hat der Regionalrat den Aufstellungsbeschluss entsprechend der Sitzungsvorlage gefasst.
Bekanntmachung
Der Landesplanungsbehörde wurden mit Schreiben vom 17.12.2019 die Unterlagen zur 2. Regionalplanänderung angezeigt. Die Rechtsprüfung durch die Landesplanungsbehörde ergab keine Einwendungen, so dass die 2. Regionalplanänderung im Gesetz- und Verordnungsblatt vom 07.05.2020 (Nr. 17) bekannt gemacht und damit rechtskräftig werden konnte.
Bekanntmachung (Graphische Darstellung)
Niederlegung
Der Raumordnungsplan wird mit der Begründung, einer Rechtsbehelfsbelehrung sowie der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Absatz 3 ROG und der Aufstellung der Überwachungsmaßnahmen nach § 8 Absatz 4 Satz 1 ROG zu jedermanns Einsicht bei der Regionalplanungsbehörde bereitgehalten. Dort können die genannten Unterlagen in Raum 369 des Dienstgebäudes der Bezirksregierung Düsseldorf, Cecilienallee 2, 40474 Düsseldorf, eingesehen werden. Ergänzend stehen die Unterlagen auch hier zum Abruf bereit:
Änderung des Raumordnungsplans (PDF-Datei, 5 MB)
Begründung und zusammenfassende Umwelterklärung (PDF-Datei, 4 MB)
Bekanntmachung mit Rechtsbehelfsbelehrung
"Social Media"-Einstellungen
Wenn Sie diese Felder durch einen Klick aktivieren, werden Informationen an die nachfolgenden Dienste übertragen und dort gespeichert:
Facebook, Twitter, Youtube, Pinterest, Instagram, Flickr, Vimeo
Bitte beachten Sie unsere Informationen und Hinweise zum Datenschutz und zur Netiquette bevor Sie die einzelnen Sozialen Medien aktivieren.
Datenfeeds von sozialen Netzwerken dauerhaft aktivieren und Datenübertragung zustimmen: