02. Regionalplanänderung (Übersichtskarte)

2. Änderung des Regionalplans Düsseldorf (RPD) im Gebiet der Städte Geldern, Kevelaer und Straelen und der Gemeinden Uedem und Wachtendonk

(Gewerbeflächenpool Kreis Kleve) – Die Regionalplanänderung ist wirksam!
Im Kreis Kleve erfolgt die Planung von Gewerbeflächen auf in Bezug auf die Regionalplanung auf der Grundlage des Virtuellen Gewerbeflächenpools. Er wurde 2011 durch die 69. Änderung des GEP99 und einen landesplanerischen Vertrag eingeführt. Im Regionalplan Düsseldorf (RPD) ist das Vorgehen in Kapitel 3.3.3, Ziel 1 geregelt. Es handelt sich um ein Modellprojekt zur Stärkung einer nachfrageorientierten Planung von Bauflächen. Die Planung von Gewerbeflächen in den Flächennutzungsplänen der Städte und Gemeinden steht – zusammengefasst – unter folgenden Voraussetzungen: Es liegt eine konkrete Anfrage eines Betriebes zur Erweiterung oder Ansiedlung vor (Investorenplanung) oder es kann der Bedarf begründet werden, da für die nächsten drei Jahre voraussichtlich keine freien Reserven in bestehenden Baugebieten zur Verfügung stehen. Die vorgeschlagene Baufläche liegt angrenzend an einen bestehenden Siedlungsraum. Es handelt sich um einen restriktionsfreien Raum. Liegen Restriktionen vor, dann ist kein beschleunigtes Verfahren nach dem Gewerbeflächenpool möglich, jedoch ein Bauleitverfahren mit einer normalen Anpassung nach § 34 Landesplanungsgesetz. Die Städte und Gemeinden können Bauflächen für Gewerbe im Flächennutzungsplan planen, ohne dass im Regionalplan die Darstellung eines Siedlungsbereiches (ASB oder GIB) erforderlich ist, wenn o.g. Voraussetzungen gegeben sind. Überschreitet die Planung die Darstellungsschwelle von 10 ha muss eine Regionalplanänderung erfolgen. In der vorliegenden 2. Änderung des RPD werden verschiedene Bauleitplanverfahren unter 10 ha nachvollzogen bzw. ein Bauleitplanverfahren für die Darstellung von Bauflächen über 10 ha parallel durchgeführt. Zu Beginn des Modellprojektes wurden ca. 190 ha Bauflächen im damaligen Regionalplan GEP99 und in den Flächennutzungsplänen aufgehoben und als Freiraum dargestellt. Diese Größe bildete die Startgröße für den Flächenpool und wird in einem Flächenkonto erfasst. Bei einer Planung von Bauflächen für Gewerbe in den Flächennutzungsplänen, werden diese aus dem virtuellen Konto ausgebucht. Auch können Flächen eingebucht werden, wenn z.B. nicht umsetzbare Gewerbeflächen aufgehoben und als Freiraum dargestellt werden. Ende 2018 betrug das Flächenkonto im Kreis Kleve ca. 170 ha. Bauleitplanverfahren werden nach ihrer Rechtskraft ein- bzw. ausgebucht.  

Verfahrensablauf (abgeschlossen)

Scoping und frühzeitige Unterrichtung

Gemäß § 8 des Raumordnungsgesetzes (ROG) ist für die Regionalplanänderung eine strategische Umweltprüfung durchzuführen und sind die voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen des Raumordnungsplanes auf die Schutzgüter zu ermitteln und in einem Umweltbericht frühzeitig zu beschreiben und zu bewerten. Dazu wurde bis zum 04. Januar 2019 ein Scoping durchgeführt, in welchem der Untersuchungsrahmen und die Methodik der Umweltprüfung und der Umfang und Detaillierungsgrad des Umweltberichtes den berührten öffentlichen Stellen dargelegt wurde.  

Gleichzeitig erfolgte die frühzeitige Unterrichtung der in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen gemäß § 9 Abs. 1 ROG. Sie wurden frühzeitig über die Planungsabsichten der 2. Regionalplanänderung unterrichtet und aufgefordert, Planungen und Maßnahmen zu melden, die für die 2. Regionalplanänderung relevant sein könnten.  

Der Rücklauf aus Scoping und frühzeitiger Unterrichtung der öffentlichen Stellen fließen in das weitere Verfahren ein.

Die frühzeitige Information der Öffentlichkeit über die Planungsabsichten erfolgte im Amtsblatt der Bezirksregierung Düsseldorf am 20.12.2018 und im Internet. 


Erarbeitungsbeschluss

Die Einleitung des formellen Verfahrens zur 2. Regionalplanänderung erfolgte am 04. April 2019 durch einen Beschluss des Regionalrates Düsseldorf.

Der Regionalrat hat in seiner 76. Sitzung am 4. April 2019 unter TOP 4 beschlossen, das Verfahren zur Erarbeitung der 2. Änderung des Regionalplanes Düsseldorf (RPD) im Gebiet der Städte Geldern, Kevelaer, Straelen und der Gemeinden Uedem und Wachtendonk (Gewerbeflächenpool Kreis Kleve) entsprechend der Sitzungsvorlage einzuleiten.
Beschluss

Offenlage

Gemäß § 9 Raumordnungsgesetz (ROG) i. V. m. § 13 Landesplanungsgesetz NRW (LPlG) ist der Öffentlichkeit sowie den in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen Gelegenheit zu geben,  zu den Planunterlagen (Planentwurf, Planbegründung und Umweltbericht) Stellung zu nehmen.

Folgende Planunterlagen waren Gegenstand der Offenlage:
Sitzungsvorlage

Die Planunterlagen der 2. Änderung des Regionalplanes Düsseldorf (RPD) wurden in der Zeit vom 10. Mai 2019 bis einschließlich 12. Juli 2019 bei der Regionalplanungsbehörde sowie dem Kreis Kleve öffentlich ausgelegt. Ort und Dauer der Auslegung wurden am 25.04.2019 im Amtsblatt Nr. 17 der Bezirksregierung Düsseldorf und im Internet bekannt gemacht. 

Im Beteiligungsverfahren wurden 89 Behörden und Stellen aufgefordert, zu der Planung Stellung zu nehmen. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden in einer Synopse zusammengestellt. Zu den Bedenken und Anregungen wurden Ausgleichsvorschläge erarbeitet und mit den Beteiligten gemäß § 19 Abs. 3 LPlG erörtert.

Über die Stellungnahmen der vorstehenden thematisierten Akteure hinaus gingen aus der Öffentlichkeit keine weiteren Stellungnahmen ein.

In seiner Sitzung am 12.12.2019 hat der Regionalrat den Aufstellungsbeschluss entsprechend der Sitzungsvorlage gefasst. 

Bekanntmachung

Der Landesplanungsbehörde wurden mit Schreiben vom 17.12.2019 die Unterlagen zur 2. Regionalplanänderung angezeigt. Die Rechtsprüfung durch die Landesplanungsbehörde ergab keine Einwendungen, so dass die 2. Regionalplanänderung im Gesetz- und Verordnungsblatt vom 07.05.2020 (Nr. 17) bekannt gemacht und damit rechtskräftig werden konnte.
Bekanntmachung (Graphische Darstellung)

Niederlegung

Der Raumordnungsplan wird mit der Begründung, einer Rechtsbehelfsbelehrung sowie der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Absatz 3 ROG und der Aufstellung der Überwachungsmaßnahmen nach § 8 Absatz 4 Satz 1 ROG zu jedermanns Einsicht bei der Regionalplanungsbehörde bereitgehalten. Dort können die genannten Unterlagen in Raum 369 des Dienstgebäudes der Bezirksregierung Düsseldorf, Cecilienallee 2, 40474 Düsseldorf, eingesehen werden. Ergänzend stehen die Unterlagen auch hier zum Abruf bereit:

Änderung des Raumordnungsplans (PDF-Datei, 5 MB)
Begründung und zusammenfassende Umwelterklärung (PDF-Datei, 4 MB)
Bekanntmachung mit Rechtsbehelfsbelehrung