12. Regionalplanänderung

12. Änderung des Regionalplans Düsseldorf (RPD) im Gebiet der Stadt Neuss

(Änderung von AFA / RGZ in ASB-GE) – Die Regionalplanänderung ist wirksam!

Anlass für die 12. Änderung des Regionalplans Düsseldorf (RPD) im Gebiet der Stadt Neuss sind Planungen der Stadt Neuss, eine Fläche im Stadtbezirk Morgensternsheide planungsrechtlich neu zu fassen, um eine langfristige gewerbliche Entwicklung zu ermöglichen.

Im RPD ist der rund 5 ha große Bereich derzeit noch als „Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich“ (AFA) mit der überlagernden Freiraumfunktion „Regionaler Grünzug“ (RGZ) festgelegt. Diese zeichnerische Festlegung soll nun in Siedlungsraum geändert werden. Analog zu der bereits bestehenden ASB-GE-Festlegung auf dem Kaarster Stadtgebiet soll der hier in Rede stehende Bereich als „Allgemeiner Siedlungsbereich für Gewerbe“ (ASB-GE) festgelegt werden.

Die betroffene Fläche hat einen dreieckigen Zuschnitt und ist im Osten durch die Autobahn A 57, im Nordwesten durch die Stadtgrenze zu Kaarst mit den dortigen gewerblichen Betrieben und im Südwesten durch den Holzbüttgener Weg begrenzt. Des Weiteren liegt die Fläche innerhalb des Trassenraums zweier Höchstspannungsfreileitungen sowie der im Planfeststellungsverfahren befindlichen Gleichstromleitung Ultranet. Die geplante Änderung steht nach Aussage des Übertragungsnetzbetreibers dem Leitungsvorhaben Ultranet nicht entgegen. Zudem wurde seitens des Übertragungsnetzbetreibers eine Zustimmung für die Errichtung von Bauwerken gewerblicher Nutzung ohne den dauerhaften Aufenthalt von Personen innerhalb des Schutzstreifens in Aussicht gestellt. Ein großer Teil des Änderungsbereichs wird von einem Autoschrottplatz – mit baurechtlich illegalen Nutzungen – eingenommen. Hier hat im Frühjahr 2021 ein Großbrand weite Teile des Areals zerstört.

Ziel ist es, diesen Bereich einer geordneten gewerblichen Entwicklung zuzuführen und gemeinsam mit der Stadt Kaarst ein interkommunales Gewerbegebiet zu entwickeln. Mit dieser Regionalplanänderung sollen die regionalplanerischen Voraussetzungen für diese Entwicklung mit der Festlegung des Bereichs als ASB-GE geschaffen werden.

Verfahrensablauf (abgeschlossen)

Frühzeitige Unterrichtung

Die Öffentlichkeit sowie die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen wurden frühzeitig – unter anderem durch eine Veröffentlichung im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Düsseldorf vom 17. Februar 2022 und einer Sonderbeilage zum Amtsblatt – von der Aufstellung des Raumordnungsplans unterrichtet. Die öffentlichen Stellen wurden zudem aufgefordert, Aufschluss über diejenigen von ihnen beabsichtigten oder bereits eingeleiteten Planungen und Maßnahmen sowie über deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die Planaufstellung bedeutsam sein können.  

Scoping

Gemäß § 8 Absatz 1 des Raumordnungsgesetzes (ROG) ist bei der Aufstellung von Raumordnungsplänen von der für den Raumordnungsplan zuständigen Stelle eine Umweltprüfung durchzuführen, in der die voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen des Raumordnungsplans auf Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit, Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft, Kulturgüter und sonstige Sachgüter sowie die Wechselwirkung zwischen den vorgenannten Schutzgütern zu ermitteln und in einem Umweltbericht frühzeitig zu beschreiben und zu bewerten sind. Die öffentlichen Stellen, deren umwelt- und gesundheitsbezogener Aufgabenbereich von den Umweltauswirkungen des Raumordnungsplans berührt werden kann, wurden entsprechend § 8 Absatz 1 ROG beteiligt. Ihnen wurde im Rahmen des Scopings Gelegenheit gegeben, sich zum Untersuchungsrahmen der Umweltprüfung einschließlich des erforderlichen Umfangs und Detaillierungsgrads des Umweltberichts zu äußern. Soweit sich aus den Stellungnahmen im Rahmen dieser Beteiligung relevante Vorschläge bezüglich des Umweltberichtes oder der Umweltprüfung ergaben, wurden diese berücksichtigt.  

Aufstellungsbeschluss

Der Regionalrat Düsseldorf hat am 23. Juni 2022 den Aufstellungsbeschluss zu dieser Regionalplanänderung gefasst. Die Unterlagen zum Aufstellungsbeschluss können in der Sitzungsvorlage unter dem TOP 8 der 89. Sitzung des Regionalrats eingesehen werden.  

1. Beteiligungsverfahren

Der Öffentlichkeit sowie den in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen wurde in der Zeit vom 22. Juli bis einschließlich 22. August 2022 Gelegenheit zur Stellungnahme zum Entwurf des Raumordnungsplans, zu seiner Begründung und zum Umweltbericht gegeben.  

Beschluss zum 2. Beteiligungsverfahren

Im Rahmen des Verfahrens wies die Landesplanungsbehörde darauf hin, dass die Regelungen der Sechsten Verordnung zur Änderung der LandesplanungsgesetzDVO vom 13. April 2022 (GV. NRW. S. 527) zu berücksichtigen seien, da die Übergangsvorschrift des § 41 LPlG DVO auf dieses Verfahren nicht anwendbar sei. Daraufhin wurden der Planentwurf und seine Begründung an verschiedenen Stellen geändert. Damit erforderlich wird u. a. die erstmalige Anwendung einer in Teilen ergänzten Legende und ergänzter bzw. aktualisierter Planzeichenbeschreibungen mit entsprechenden Erläuterungen in den Kapiteln 6 und 8 des Regionalplans. Die notwendigen Anpassungen sind in der (neuen) Anlage 1 der Planunterlagen dargelegt. Inhaltliche Änderungen am Planentwurf in Bezug auf Anlass, Planungsziel und Abgrenzung der zeichnerischen Festlegung erfolgten nicht. Der Regionalrat Düsseldorf hat am 15. Dezember 2022 beschlossen, die Verwaltung zu beauftragen, auf Grundlage der überarbeiteten Planunterlagen eine erneute Offenlage und Verfahrensbeteiligung durchzuführen. Die Unterlagen zu diesem Beschluss können in der Sitzungsvorlage unter dem TOP 8 der 91. Sitzung des Regionalrats eingesehen werden.  

2. Beteiligungsverfahren

Auf Grundlage des Beschlusses vom 15. Dezember 2022 wurde der Öffentlichkeit sowie den in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen in der Zeit vom 6. Januar bis einschließlich 6. Februar 2023 erneut Gelegenheit zur Stellungnahme zum (aktualisierten) Entwurf des Raumordnungsplans, zu seiner Begründung und zum Umweltbericht gegeben. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden in einer Synopse zusammengestellt. Die Anregungen und Bedenken wurden anschließend regionalplanerisch bewertet.  

Feststellungsbeschluss

Auf Grundlage aller eingereichten Stellungnahmen und der regionalplanerischen Bewertungen hat der Regionalrat am 23. März 2023 einstimmig den Feststellungsbeschluss zu dieser Regionalplanänderung gefasst. Die Unterlagen zum Feststellungsbeschluss können in der Sitzungsvorlage unter dem TOP 8 der 92. Sitzung des Regionalrats eingesehen werden.  

Bekanntmachung

Der Landesplanungsbehörde wurde die Regionalplanänderung mit Bericht vom 28. März 2023 angezeigt. Die anschließende Rechtsprüfung hat ergeben, dass keine Einwendungen erhoben werden. Der Bekanntmachungserlass des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen vom 13. Juni 2023 wurde am 5. Juli 2023 im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen (GV. NRW. S. 400) veröffentlicht. Mit dieser Bekanntmachung wurde die Regionalplanänderung wirksam.  

Niederlegung

Der Raumordnungsplan wird mit der Begründung, einer Rechtsbehelfsbelehrung sowie der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Absatz 3 ROG und der Aufstellung der Überwachungsmaßnahmen nach § 8 Absatz 4 Satz 1 ROG zu jedermanns Einsicht bei der Regionalplanungsbehörde bereitgehalten. Dort können die genannten Unterlagen in Raum 369 des Dienstgebäudes der Bezirksregierung Düsseldorf, Cecilienallee 2, 40474 Düsseldorf, eingesehen werden. Ergänzend stehen die Unterlagen auch hier zum Abruf bereit: