11. Regionalplanänderung

11. Änderung des Regionalplans Düsseldorf (RPD) im Gebiet der Stadt Wuppertal

(Änderung von GIB in ASB) – Die Regionalplanänderung ist wirksam!

Im Rahmen der 11. Änderung des Regionalplans Düsseldorf (RPD) soll im Gebiet der Stadt Wuppertal im Stadtteil Cronenberg entlang der Hauptstraße eine teilweise Umwandlung eines regionalplanerisch festgelegten „Bereichs für gewerbliche und industrielle Nutzungen“ (GIB) hin zu „Allgemeinem Siedlungsbereich“ (ASB) erfolgen.

Wesentlicher Planungsanlass sind strukturwandelbedingte Änderungen der letzten Jahre, welche in dem hier betroffenen Änderungsbereich keine GIB-typische Ausnutzung mit Flächen für emittierende Industrie- und Gewerbebetriebe mehr ermöglichen und auch keine vorhandenen GIB-typischen Bestandsstrukturen schützen.

Der Änderungsbereich erstreckt sich entlang der Hauptstraße/Amboßstraße, welcher bereits heute eine deutliche Durchmischung mit verschiedensten Nutzungen aufweist und in Teilen auch zum faktisch vorhandenen, zentralen Versorgungsbereich (ZVB) „Nebenzentrum-Cronenberg“ gehört. In einem Teil dieses Änderungsbereichs möchte die Stadt Wuppertal künftig auch die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Ansiedlung von großflächigen Einzelhandelsbetrieben im Sinne des § 11 Absatz 3 BauNVO schaffen.

Mit der 142. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Wuppertal ist beabsichtigt, künftig eine potentielle Erweiterungsfläche des ZVB Cronenberg durch die Ansiedlung eines Lebensmitteldiscounters mit einer voraussichtlichen Verkaufsfläche von ca. 1.000 m² (plus Bäckerei-Café 120 m²) zu entwickeln. Ziel ist die Stärkung der Hauptstraße als zentrale Lage. Diese bauleitplanerischen Überlegungen stehen im Einklang mit der vom Rat der Stadt Wuppertal am 24. Juni 2020 beschlossenen Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts. Da der Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen gemäß Ziel 6.5-1 Vorhaben im Sinne des § 11 Absatz 3 BauNVO nur im Allgemeinen Siedlungsbereich ermöglicht, ist für die Verwirklichung dieser, auch aus städtebaulicher Sicht nachvollziehbaren Überlegungen die regionalplanerische Änderung von GIB in ASB erforderlich. Der gesamte Bereich der Regionalplanänderung hat eine Größe von 5,1 ha.

Die von dieser Änderung nicht betroffenen und verbleibenden Flächen des GIB im Stadtteil Cronenberg dienen der Absicherung der dort noch vorhandenen gewerblichen Strukturen, hier insbesondere mit Rücksicht auf die größeren Standorte der Werkzeugindustrie „Stahlwille“ westlich und östlich der Lindenallee sowie „Cleff“ südlich der Kemmannstraße.

Verfahrensablauf (abgeschlossen)

Frühzeitige Unterrichtung

Die Öffentlichkeit sowie die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen wurden frühzeitig – unter anderem durch eine Veröffentlichung im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Düsseldorf vom 3. März 2022 und einer Sonderbeilage zum Amtsblatt – von der Aufstellung des Raumordnungsplans unterrichtet. Die öffentlichen Stellen wurden zudem aufgefordert, Aufschluss über diejenigen von ihnen beabsichtigten oder bereits eingeleiteten Planungen und Maßnahmen sowie über deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die Planaufstellung bedeutsam sein können.  

Screening

Gemäß § 8 Absatz 1 des Raumordnungsgesetzes (ROG) ist bei der Aufstellung von Raumordnungsplänen von der für den Raumordnungsplan zuständigen Stelle eine Umweltprüfung durchzuführen, in der die voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen des Raumordnungsplans auf Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit, Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft, Kulturgüter und sonstige Sachgüter sowie die Wechselwirkung zwischen den vorgenannten Schutzgütern zu ermitteln und in einem Umweltbericht frühzeitig zu beschreiben und zu bewerten sind. Bei geringfügigen Änderungen von Raumordnungsplänen kann entsprechend § 8 Absatz 2 ROG von einer Umweltprüfung abgesehen werden, wenn durch eine überschlägige Prüfung unter Berücksichtigung der in Anlage 2 zum ROG genannten Kriterien festgestellt wurde, dass sie voraussichtlich keine erheblichen Umweltauswirkungen haben werden (Screening). Diese Prüfung wurde unter Beteiligung der öffentlichen Stellen, deren umwelt- und gesundheitsbezogener Aufgabenbereich von den Umweltauswirkungen des Raumordnungsplans berührt werden kann, durchgeführt. Sie kam zu dem Ergebnis, dass keine erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten sind, so dass von einer Umweltprüfung abgesehen wurde. Die zu diesem Ergebnis führenden Erwägungen wurden in die Planbegründung aufgenommen.  

Aufstellungsbeschluss

Der Regionalrat Düsseldorf hat am 23. Juni 2022 den Aufstellungsbeschluss zu dieser Regionalplanänderung gefasst. Abweichend vom Beschlussvorschlag der Regionalplanungsbehörde wurde dieser Aufstellungsbeschluss jedoch nur für den in der Begründung mit I. bezeichneten nördlichen Teilbereich gefasst; der in der Begründung als II. bezeichnete südliche Teilbereich soll nicht weiterverfolgt werden. Die Unterlagen zum Aufstellungsbeschluss können in der Sitzungsvorlage unter dem TOP 7 der 89. Sitzung des Regionalrats eingesehen werden. Auf Grundlage dieses Beschlusses wurden die Planunterlagen entsprechend überarbeitet.  

1. Beteiligungsverfahren

Der Öffentlichkeit sowie den in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen wurde in der Zeit vom 29. Juli bis einschließlich 29. August 2022 Gelegenheit zur Stellungnahme zum (aktualisierten) Entwurf des Raumordnungsplans und zu seiner Begründung gegeben.  

Beschluss zum 2. Beteiligungsverfahren

Im Rahmen des Verfahrens wies die Landesplanungsbehörde darauf hin, dass die Regelungen der Sechsten Verordnung zur Änderung der LandesplanungsgesetzDVO vom 13. April 2022 (GV. NRW. S. 527) zu berücksichtigen seien, da die Übergangsvorschrift des § 41 LPlG DVO auf dieses Verfahren nicht anwendbar sei. Damit erforderlich wird u. a. die erstmalige Anwendung einer in Teilen ergänzten Legende und ergänzter bzw. aktualisierter Planzeichenbeschreibungen mit entsprechenden Erläuterungen in den Kapiteln 6 und 8 des Regionalplans. Die notwendigen Anpassungen sind in der (neuen) Anlage 1 der Planunterlagen dargelegt. Die übrigen Planunterlagen wurden aktualisiert; inhaltliche Änderungen am Planentwurf in Bezug auf Anlass, Planungsziel und Abgrenzung der zeichnerischen Festlegung erfolgten nicht. Der Regionalrat Düsseldorf hat am 15. Dezember 2022 beschlossen, die Verwaltung zu beauftragen, auf Grundlage der überarbeiteten Planunterlagen eine erneute Offenlage und Verfahrensbeteiligung durchzuführen. Die Unterlagen zu diesem Beschluss können in der Sitzungsvorlage unter dem TOP 7 der 91. Sitzung des Regionalrats eingesehen werden.  

2. Beteiligungsverfahren

Auf Grundlage des Beschlusses vom 15. Dezember 2022 wurde der Öffentlichkeit sowie den in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen in der Zeit vom 6. Januar bis einschließlich 6. Februar 2023 erneut Gelegenheit zur Stellungnahme zum (aktualisierten) Entwurf des Raumordnungsplans und zu seiner Begründung gegeben. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden in einer Synopse zusammengestellt. Die Anregungen und Bedenken wurden anschließend regionalplanerisch bewertet.  

Feststellungsbeschluss

Auf Grundlage aller eingereichten Stellungnahmen und der regionalplanerischen Bewertungen hat der Regionalrat am 23. März 2023 einstimmig den Feststellungsbeschluss zu dieser Regionalplanänderung gefasst. Die Unterlagen zum Feststellungsbeschluss können in der Sitzungsvorlage unter dem TOP 7 der 92. Sitzung des Regionalrats eingesehen werden.  

Bekanntmachung

Der Landesplanungsbehörde wurde die Regionalplanänderung mit Bericht vom 28. März 2023 angezeigt. Die anschließende Rechtsprüfung hat ergeben, dass keine Einwendungen erhoben werden. Der Bekanntmachungserlass des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen vom 13. Juni 2023 wurde am 5. Juli 2023 im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen (GV. NRW. S. 400) veröffentlicht. Mit dieser Bekanntmachung wurde die Regionalplanänderung wirksam.  

Niederlegung

Der Raumordnungsplan wird mit der Begründung und einer Rechtsbehelfsbelehrung zu jedermanns Einsicht bei der Regionalplanungsbehörde bereitgehalten. Dort können die genannten Unterlagen in Raum 369 des Dienstgebäudes der Bezirksregierung Düsseldorf, Cecilienallee 2, 40474 Düsseldorf, eingesehen werden. Ergänzend stehen die Unterlagen auch hier zum Abruf bereit: