Linienbestimmungsverfahren

Linienbestimmungsverfahren

Ziel des Linienbestimmungsverfahrens ist die Abstimmung des grundsätzlichen Streckenverlaufs, der Streckencharakteristik und der Netzverknüpfung von Straßen. Bei Linienbestimmungsverfahren für Landesstraßen sind gemäß Straßen- und Wegegesetz NRW die Bezirksregierungen für die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und des Regionalrates zuständig. Diese Aufgabe wird bei der Bezirksregierung Düsseldorf durch die Regionalplanungsbehörde wahrgenommen. Unter der Leitung der zuständigen Straßenbauverwaltung (Straßen NRW) werden zunächst eine Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) sowie ein Planungsentwurf für die Vorzugstrasse erarbeitet, welcher die Grundlage für das Linienbestimmungsverfahren bildet. Die anschließende Linienabstimmung erfolgt dann in einem Verfahren, an dem die Träger öffentlicher Belange, die Öffentlichkeit sowie der Regionalrat beteiligt werden. Nach erfolgter Beteiligung wird der Planentwurf in einem Behördentermin mit allen betroffenen Trägern öffentlicher Belange abgestimmt und erörtert und der Regionalrat um Zustimmung gebeten. Das Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung ist hierbei in die Abwägung der Belange bei der Linienbestimmung einzubeziehen. Nach Abschluss des Abstimmungsverfahrens bestimmt die Bezirksregierung die Planung und mit der Zustimmung des für das Straßenwesen zuständigen Ministeriums die Linienführung. Die Linienführung wird öffentlich bekannt gemacht und die Beteiligten werden von der Wahl der Linienführung unterrichtet. Das Linienbestimmungsverfahren ist eine vorbereitende Grundsatzentscheidung, die allein verwaltungsinterne Bedeutung hat. Sie stellt eine verbindliche Grundlage für das nachfolgende Planfeststellungsverfahren dar.