Kesselwagenentleerstelle

Informationen zur AwSV

Bei wassergefährdenden Stoffen handelt es sich um feste, flüssige und gasförmige Stoffe und Gemische, die geeignet sind dauernd oder in einem nicht unerheblichen Ausmaß nachteilige Veränderungen der Gewässerbeschaffenheit herbeizuführen.

Bei wassergefährdenden Stoffen handelt es sich um feste, flüssige und gasförmige Stoffe und Gemische, die geeignet sind dauernd oder in einem nicht unerheblichen Ausmaß nachteilige Veränderungen der Gewässerbeschaffenheit herbeizuführen.

Anlagen zum Lagern, Abfüllen, Umschlagen (LAU-Anlagen) wassergefährdender Stoffe sowie Anlagen zum Herstellen, Behandeln und Verwenden (HBV-Anlagen) wassergefährdender Stoffe im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und im Bereich öffentlicher Einrichtungen müssen so beschaffen sein und so errichtet, betrieben und stillgelegt werden, dass eine nachteilige Veränderung der Eigenschaft von Gewässern nicht zu besorgen ist. Die Bandbreite reicht dabei vom privaten Heizölbehälter über Tankstellen, Raffinerien, Galvanikanlagen bis hin zu Biogasanlagen.

Die neue Bundesverordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) trat am 1. August 2017 in Kraft und löst die bisher geltenden Länderverordnungen (VAwS in NRW) ab.

Sie dient dem Schutz der Gewässer und umfasst zum einen Regelungen zur Einstufung von Stoffen und Gemischen nach ihrer Gefährlichkeit. Zum anderen regelt sie die technischen Anforderungen von Anlagen, die mit wassergefährdenden Stoffen und Gemischen umgehen wie auch die Pflichten der Betreiber dieser Anlagen.

Für Anlagenbetreiber bringt die Bundesverordnung neue Regelungen im Zusammenhang mit der Eignungsfeststellungspflicht mit sich. Neu eingeführt wurde die Verpflichtung, bestimmte Anlagen bei der Behörde anzuzeigen.

Die Bezirksregierung ist in ihrem Zuständigkeitsbereich für die Überwachung aller AwSV-Anlagen, die Entgegennahme von Anzeigen sowie für Eignungsfeststellungen von LAU-Anlagen zuständig.

Rechtsgrundlagen:
§§ 62-63 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)
Löschwasserrückhalterichtlinie zur Bemessung von Löschwasserrückhalteanlagen

Gebinde auf Paletten

Links:
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) (Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV))
Web-Rigoletto (Datenbank der wassergefährdenden Stoffe beim Umweltbundesamt)
Liste der technischen Regeln wassergefährdender Stoffe (TRwS)
Liste der zugelassenen Sachverständigenorganisationen