Abwasserbeseitigung (Symbolbild)

Abwasserbeseitigung

Abwasserbeseitigung umfasst das Sammeln, Fortleiten, Behandeln, Einleiten, Versickern, Verregnen und Verrieseln von Abwasser sowie das Entwässern von Klärschlamm in Zusammenhang mit der Abwasserbeseitigung.

Was ist Abwasser?

Gemäß § 54 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) ist Abwasser das durch menschlichen Gebrauch in seinen Eigenschaften veränderte Wasser (Schmutzwasser), wie beispielsweise häusliches Abwasser oder Kühlwasser aus Industrieanlagen.

Auch Niederschlagswasser aus dem Bereich von bebauten oder befestigten Flächen, welches gesammelt abgeleitet wird, fällt unter den Abwasserbegriff.

Als Schmutzwasser gelten auch die aus Anlagen zum Behandeln, Lagern und Ablagern von Abfällen austretenden und gesammelten Flüssigkeiten.

Abwasserbeseitigung umfasst das Sammeln, Fortleiten, Behandeln, Einleiten, Versickern, Verregnen und Verrieseln von Abwasser sowie das Entwässern von Klärschlamm in Zusammenhang mit der Abwasserbeseitigung. Zur Abwasserbeseitigung gehört auch die Beseitigung des in Kleinkläranlagen anfallenden Schlamms.

Gemäß § 55 WHG ist Abwasser so zu beseitigen, dass das Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt wird. Dem Wohl der Allgemeinheit kann auch die Beseitigung von häuslichem Abwasser durch dezentrale Anlagen entsprechen.

Niederschlagswasser soll ortsnah versickert, verrieselt oder direkt oder über eine Kanalisation ohne Vermischung mit Schmutzwasser in ein Gewässer eingeleitet werden, soweit dem weder wasserrechtliche noch sonstige öffentlich-rechtliche Vorschriften noch wasserwirtschaftliche Belange entgegenstehen.

Flüssige Stoffe, die kein Abwasser sind, können mit Abwasser beseitigt werden, wenn eine solche Entsorgung der Stoffe umweltverträglicher ist als eine Entsorgung als Abfall und wasserwirtschaftliche Belange nicht entgegenstehen.

Abwasserbehandlung

Um die Anforderungen der Wasserwirtschaft zu erfüllen, stehen eine Vielzahl von Techniken zur Vorbehandlung des Abwassers zur Verfügung. Diese reichen von einfachen Regenklär- oder Sedimentationsbecken bis hin zu technisch anspruchsvollen chemisch-physikalischen Abwasserbehandlungsanlagen (CP-Anlagen).

Das Ziel der Abwasserbehandlung ist die Rückführung des Abwassers in den natürlichen Wasserkreislauf.

Aufgaben der oberen Wasserbehörde

Die Beseitigung des industriellen, gewerblichen und landwirtschaftlichen Abwassers wird durch das Dezernat 54 der oberen Wasserbehörde der Bezirksregierung Düsseldorf geregelt.

Darunter fallen die Zulassung von Abwassereinleitungen und Abwasserbehandlungsanlagen sowie die Überwachung der Einleitungen und der Betrieb der Abwasseranlagen, wie beispielsweise Abwasserbehandlungsanlagen, Abwasserkanäle oder Versickerungsmulden.

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