Industrielles Abwasser (Symbolbild)

Industrielles Abwasser

Informationen aus dem Bereich "Industrielles Abwasser“.

Allgemeines

Anlagen im Regierungsbezirk, die nach Zuständigkeitsverordnung NRW (ZustVU) oder Industriekläranlagen-Zulassungs- und Überwachungs-Verordnung (IZÜV) in der Zuständigkeit der Bezirksregierung Düsseldorf liegen, werden vom Sachgebiet IGL des Dezernats 54 zugelassen und überwacht.

Das Sachgebiet „Industrie, Gewerbe, Landwirtschaft“ - kurz SG IGL - besteht derzeit aus 17 technischen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern sowie zwei technischen Führungskräften und wird von den Beschäftigten der allgemeinen inneren Verwaltung tatkräftig unterstützt. Sie bringen ihr Knowhow aus unterschiedlichen natur- und ingenieurswissenschaftlichen Fachrichtungen in die tägliche Arbeit ein. Die Zulassung und Überwachung der Anlagen erfolgt in örtlicher Zuständigkeit.

Im Zuständigkeitsbereich der Bezirksregierung Düsseldorf befinden sich 285 Betriebe, die ihr Abwasser indirekt in die Kanalisation einleiten sowie 131 Betriebe, die ihr Abwasser direkt in ein Gewässer einleiten (Auswertung ELWAS Stand November 2021). Diese Einleitungen bedürfen entweder einer wasserrechtlichen Genehmigung zur Indirekteinleitung gem. §§ 58 und 59 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) oder einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Direkteinleitung gem. § 8 WHG. Weiterführende Informationen zu diesen Themen finden Sie im Bereich Zulassung.

Die Überwachung der Betriebe erfolgt einerseits durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) in amtlichen Abwasseruntersuchungen sowie durch die Beschäftigten der Bezirksregierung Düsseldorf im Rahmen von medienübergreifenden Umweltinspektionen vor Ort. Nähere Informationen zu diesem Thema finden Sie im Bereich Überwachung.

Neben den genannten Schwerpunkten gehört auch die beratende Tätigkeit von Anlagenbetreiberinnen sowie Bürgerinnen und Bürgern zu den täglichen Aufgaben der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sachgebiets IGL.

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