Wasserverband (Symbolbild)

Aufsicht über Wasser- und Bodenverbände

Die Wasser- und Bodenverbände nehmen im öffentlichen Interesse und zum Nutzen ihrer Mitglieder Aufgaben in der Wasserwirtschaft wahr.

Allgemeines

Die Wasser- und Bodenverbände sind als Körperschaften des öffentlichen Rechts organisiert, und erfüllen ihre Aufgaben in funktionaler Selbstverwaltung.
Die Verbandsaufsicht der Bezirksregierung Düsseldorf beschränkt sich auf das rechtliche Handeln der Wasser- und Bodenverbände. Die Bezirksregierung erteilt im Rahmen ihrer Rechtsaufsicht die durch das WVG vorgeschriebenen Genehmigungen, z.B. für Änderungen von Wasserverbandssatzungen oder für die Auflösung eines Wasserverbandes.
Im Regierungsbezirk Düsseldorf gibt es neben den Wasser- und Bodenverbänden nach dem WVG auch große sondergesetzlichen Wasserverbände, dies sind der Lippeverband, die Emschergenossenschaft, der Niersverband, der Erftverband, der Ruhrverband und der Wupperverband.
Diese Verbände unterstehen unmittelbar der Rechtsaufsicht des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur und Verbraucherschutz NRW.