Aufsicht über Wasser- und Bodenverbände
Allgemeines
Die Wasser- und Bodenverbände sind als Körperschaften des öffentlichen Rechts organisiert, und erfüllen ihre Aufgaben in funktionaler Selbstverwaltung.
Die Verbandsaufsicht der Bezirksregierung Düsseldorf beschränkt sich auf das rechtliche Handeln der Wasser- und Bodenverbände. Die Bezirksregierung erteilt im Rahmen ihrer Rechtsaufsicht die durch das WVG vorgeschriebenen Genehmigungen, z.B. für Änderungen von Wasserverbandssatzungen oder für die Auflösung eines Wasserverbandes.
Im Regierungsbezirk Düsseldorf gibt es neben den Wasser- und Bodenverbänden nach dem WVG auch große sondergesetzlichen Wasserverbände, dies sind der Lippeverband, die Emschergenossenschaft, der Niersverband, der Erftverband, der Ruhrverband und der Wupperverband.
Diese Verbände unterstehen unmittelbar der Rechtsaufsicht des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur und Verbraucherschutz NRW.
"Social Media"-Einstellungen
Wenn Sie diese Felder durch einen Klick aktivieren, werden Informationen an die nachfolgenden Dienste übertragen und dort gespeichert:
Facebook, Twitter, Youtube, Pinterest, Instagram, Flickr, Vimeo
Bitte beachten Sie unsere Informationen und Hinweise zum Datenschutz und zur Netiquette bevor Sie die einzelnen Sozialen Medien aktivieren.
Datenfeeds von sozialen Netzwerken dauerhaft aktivieren und Datenübertragung zustimmen: