Flussmündung der Lippe in den Rhein bei Wesel / ©BR_D
Wasserrahmenrichtlinie und Gewässerentwicklung
Die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) schafft lebendige Gewässer in NRW. Die Bezirksregierung als Obere Wasserbehörde ist zuständig für die Gewässerentwicklung der Gewässer erster und zweiter Ordnung.