Gewässerentwicklung
Die Bezirksregierung Düsseldorf ist als obere Wasserbehörde zuständig für die Verfahren des Gewässerausbaus an Emscher, Erft, Lippe, Issel, Niers, Ruhr und Wupper innerhalb des Regierungsbezirks, und berät die Antragssteller bei der fachlichen Planung.
Allgemeines
Gewässerentwicklungen werden initiiert, um Gewässer ökologisch aufzuwerten.
Mit der umgebenden Aue sollen sie zu einer „funktionsfähigen Einheit“ des Naturhaushalts vernetzt werden.
Naturnahe Gewässer können einen wesentlichen Beitrag für einen zukunftsweisenden Hochwasserschutz leisten: Sie sind geprägt durch viele Krümmungen, Mäander und Altarme, durch Bäume und Sträucher an Ufern, Böschungen oder auch in Auwäldern.
Deshalb führen naturnahe Gewässer Hochwasser nicht schnell ab, sondern speichern es in der angrenzenden Aue durch frühzeitige Ausuferung, oft über viele Tage, so dass sich eine Hochwasserwelle verzögert.
Damit tragen sie wirkungsvoll zum vorbeugenden Hochwasserschutz bei.
Gewässerentwicklung kann als Gewässerunterhaltung oder Gewässerausbau realisiert werden. Die Gewässerunterhaltung ist wasserrechtlich genehmigungsfrei, die Vorhaben werden jährlich in einen sogenannten Unterhaltungsplan eingetragen und mit den Behörden vereinbart.
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