Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)
Allgemeines
Die Entwicklung unserer Gewässer zu lebendigen Gewässern ist das Ziel der WRRL in NRW. Die Bezirksregierung Düsseldorf unterstützt, fördert und begleitet die ökologische Gewässerentwicklung im Regierungsbezirk.
Die richtlinienkonforme und einheitliche Umsetzung der WRRL auf der Ebene der Teileinzugsgebiete wird in NRW von sogenannten Geschäftsstellen sichergestellt. Die Geschäftsstellen koordinieren und steuern die erforderlichen Fachgremien, sammeln und bewerten die erzielten Arbeitsergebnisse und erstellen Dokumentationen und Berichte. Hierbei wird auch die betroffene Fachöffentlichkeit (z.B. Kommunen, Wasserverbände, Vertreter von Landwirtschaft, Industrie und Umweltverbänden) beteiligt. Außerdem wird in diesem Zusammenhang die interessierte Öffentlichkeit informiert und beteiligt.
Bei der Bezirksregierung Düsseldorf sind die Geschäftsstellen Maas-Nord, Rheingraben-Nord und Wupper angesiedelt.
Weitergehende Informationen zur EG-Wasserrahmenrichtlinie und zur Umsetzung in Nordrhein-Westfalen finden sie unter:
www.flussgebiete.nrw.de
Umsetzungsfahrpläne
In den Umsetzungsfahrplänen werden die Programmmaßnahmen zur Verbesserung der Gewässerstruktur konkretisiert. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt im Rahmen des Programms "Lebendige Gewässer" des Landes NRW. Eine Übersicht zu Kooperationen und Umsetzungsfahrplänen lassen sich auf Flussgebiete.NRW abrufen:
Maßnahmenübersichten
Die Maßnahmenübersichten befinden sich auf der Planungsebene unterhalb des Maßnahmenprogramms und konkretisieren dessen programmatische Vorgaben für den Bereich Gewässerstruktur (Hydromorphologie).
Die Aufstellung der Maßnahmenübersichten erfolgt aufgrund der Verpflichtungen in § 74 Absatz 1 LWG. Das Ministerium für Umwelt, Natur- und Verkehr (MUNV) hat am 30.08.2018 einen Leitfaden veröffentlicht, der die Anforderungen an die Übersichten beschreibt.
Die Maßnahmenübersichten der jeweiligen Planungseinheiten lassen sich über die MemBox.NRW herunterladen:
Passwort:
wrrl54
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