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Wiederholungsprüfungen

Wichtige Informationen

Die Zuverlässigkeitsprüfungen sind nach fünf Jahren zu wiederholen.

Bei den anstehenden Wiederholungsüberprüfungen bitten wir folgendes zu berücksichtigen:

Wir empfehlen, Wiederholungsanträge mindestens 3 Monate vor Ablauf der Geltung der alten Sicherheitsüberprüfung zu stellen. Neuanträge sollten so früh wie möglich gestellt werden.

Personen, die im Zusammenhang mit einem Beschäftigungsverhältnis Zutrittan den FlughäfenDüsseldorf, Köln/Bonn und Weeze sowie weiteren bundesdeutschen Flughäfen benötigen, wenden sich zwecks der Antragsformulare bitte an die Ausweisstelle des jeweiligen Flughafens bzw. an Ihren Arbeitgeber.

Gleiches gilt für das fliegende Personal der Luftfahrtunternehmen wie DLH, Germanwings und Eurowings.

Bitte verwenden Sie nicht die Antragsformulare, die Sie auf der Internetseite der Bezirksregierung Düsseldorf finden, weil diese nicht für ein Arbeitsverhältnis mit Zutrittsberechtigung in den Sicherheitsbereich eines Flughafens gelten.

Sollten Sie zu dem o. g. Personenkreis gehören, bitten wir Sie auch keine Anträge auf dem Postweg an die Bezirksregierung Düsseldorf zu schicken, da Ihre Anträge extern an den Ausweisstellen oder über den Arbeitgeber eingegeben und online bei der Bezirksregierung Düsseldorf als zuständige Luftsicherheitsbehörde bearbeitet werden.