Zertifizierung und Rezertifizierung

Die Bezirksregierung Düsseldorf ist zuständig für die Zertifizierung und Rezertifizierung von Kontrollpersonal für die Aufgabenwahrnehmung nach § 8 LuftSiG an den Flughäfen Düsseldorf, Köln-Bonn und Niederrhein (Weeze).

Sämtliches Personal, das Aufgaben nach § 8 LuftSiG an einem Verkehrsflughafen wahrnimmt, bedarf einer Luftsicherheitsschulung auf Grundlage der VO (EU) 2015/1998 sowie der Luftsicherheitsschulungsverordnung (LuftSiSchulV). 

Für Personal, das für die Flughäfen Düsseldorf, Köln/Bonn und Niederrhein (Weeze) geschult wurde und unter die Personalkategorien Nr. 11.2.3.1, 11.2.3.3, 11.2.3.4 und 11.2.3.5 der VO (EU) 2015/1998 fällt, führt die Bezirksregierung Düsseldorf die nach der Schulung notwendige behördliche Zertifizierung durch, sofern das Personal Aufgaben nach § 8 des Luftsicherheitsgesetzes wahrnehmen soll. Ohne diese Zertifizierung darf das Personal seine Aufgaben nicht wahrnehmen. Für Personal, das am Flughafen Niederrhein für die Passagier- und Gepäckkontrollen durchführt, ist die Bezirksregierung Düsseldorf ebenfalls zuständige Zertifizierungsbehörde.

Abhängig von der Personalkategorie kann für die  Zertifizierung eine behördliche Prüfung auf Grundlage der Luftsicherheitsschulungsverordnung notwendig sein, die aus theoretischen und praktischen Prüfungsteilen besteht. 

Nach der VO (EU) 2015/1998 ist sämtliches zertifiziertes Luftsicherheitspersonal in festgelegten Abständen zu rezertifizieren. 

Die Rezertifizierung findet für Personal, das Aufgaben nach § 8 Luftsicherheitsgesetz an den Flughäfen Düsseldorf, Köln-Bonn und Weeze wahrnimmt, ebenfalls durch die Bezirksregierung Düsseldorf statt.