Zertifizierung und Rezertifizierung

Die Bezirksregierung Düsseldorf ist zuständig für die Zertifizierung und Rezertifizierung von Kontrollpersonal für die Aufgabenwahrnehmung nach § 8 LuftSiG an den Flughäfen Düsseldorf, Köln-Bonn und Niederrhein (Weeze).

Sämtliches Personal, das Aufgaben nach § 8 LuftSiG an einem Verkehrsflughafen wahrnimmt, bedarf einer Luftsicherheitsschulung auf Grundlage der VO (EU) 2015/1998 und des hierfür national entwickelten Schulungsmodulsystems.

Für Personal, das für die Flughäfen Düsseldorf, Köln/Bonn und Niederrhein (Weeze) geschult wurde und unter die Personalkategorien Nr. 11.2.3.1b, 11.2.3.3, 11.2.3.4 und 11.2.3.5 der VO (EU) 2015/1998 fällt, führt die Bezirksregierung Düsseldorf die nach der Schulung notwendige behördliche Zertifizierung durch. Ohne diese Zertifizierung darf das Personal seine Aufgaben nicht wahrnehmen.

Grundsätzlich findet im Rahmen der Zertifizierung eine behördliche Prüfung auf Grundlage von §§ 9 bis 19 der Luftsicherheitsschulungsverordnung statt.

Die Prüfung umfasst in der Regel einen theoretischen und mindestens einen praktischen Teil.

Nach der VO (EU) 2015/1998 ist sämtliches zertifiziertes Luftsicherheitspersonal in festgelegten Abständen zu rezertifizieren.

Luftsicherheitspersonal, das Aufgaben in der Bildauswertung vornimmt, ist dabei alle 3 Jahre zu rezertifizieren. Personal, das keine Aufgaben in der Bildauswertung vornimmt, ist hingegen nur alle 5 Jahre zu rezertifizieren.

Anträge auf Zertifizierung und Rezertifizierung von Luftsicherheitspersonal können nur von den Flughafenbetreibern bzw. von diesen beauftragten Sicherheitsdienstleistern gestellt werden.

Anfragen können Sie per E-Mail an das Funktionspostfach: Luftsicherheitspruefungen[at]brd.nrw.de stellen.