
Zulassung von Ausbildenden
Die Bezirksregierung Düsseldorf ist zuständig für die Zulassung von Ausbildenden für Luftsicherheitspersonal, das Aufgaben nach § 8 LuftSiG an den Flughäfen Düsseldorf, Köln-Bonn und Niederrhein (Weeze) wahrnimmt.
Personen, die Luftsicherheitspersonal ausbilden, bedürfen einer behördlichen Zulassung als Luftsicherheitsausbilder/in. Diese Ausbildungszulassung ergeht auf Grundlage von § 2 der Luftsicherheitsschulungsverordnung (LuftSiSchulV) sowie der VO (EU) 2015/1998. In der Regel beschränkt sich die Ausbildungszulassung auf einzelne Personalkategorien der VO (EU) 2015/1998 und wird auf maximal 3 Jahre befristet ausgestellt.
Eine Ausbildungszulassung kann nach § 2 LuftSiSchulV nur durch die/den Flughafenbetreiber/in beantragt werden. Natürliche Personen dürfen keinen Antrag auf Ausbildungszulassung stellen.
Ihr Ansprechpartner im Dezernat 26
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