Dezernat 53: Immissionsschutz – einschließlich anlagenbezogener Umweltschutz

Unsere Aufgaben

Immissionen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sind die auf Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstiges Sachgüter einwirkenden Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnliche Umwelteinwirkungen. Unter Immissionsschutz versteht man somit alle Maßnahmen zur Verhinderung schädlicher Immissionen, das sind solche, die nach Art, Ausmaß oder Dauer geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft herbeizuführen.

Unsere Kernaufgabe ist die immissionsschutzrechtliche Genehmigung und Überwachung komplexer Industrieanlagen, z. B. Kraftwerke, Stahlwerke oder Chemieanlagen. Die weniger komplexen Anlagen sind nach In-Kraft-Treten der Verwaltungsreform von Januar 2008 in den Zuständigkeitsbereich der Kreise und kreisfreien Städte übergegangen. Zurzeit fallen rund 1.000 Anlagen in unseren Zuständigkeitsbereich.

Die immissionsschutzrechtliche Überwachung von Anlagen, die der Industrieemissionsrichtlinie der Europäischen Union und damit besonderen Überwachungsmodalitäten und Dokumentationspflichten unterliegen, wird von den Dezernaten 52 (Abfallwirtschaft), 53 (Immissionsschutz) und 54 (Wasserwirtschaft) durchgeführt. Hierbei wird ein medienübergreifender Ansatz verfolgt, d.h. bei Vor-Ort-Besichtigungen sind grundsätzlich mehrere Fachdezernate beteiligt. Die bei unserem Dezernat angesiedelte IED-Koordination erstellt und aktualisiert Überwachungsprogramme gemäß Bundes-Immissionsschutzgesetz und koordiniert die Jahresplanungen der o.g. Dezernate.

Ein weiterer Schwerpunkt ist die Erarbeitung von Luftreinhalteplänen. Diese legen Maßnahmen zur Verhinderung bzw. Minderung schädlicher Immissionen fest und gewährleisten die Einhaltung von Grenzwerten für die gesundheitsschädlichen Schadstoffe Feinstaub und Stickstoffdioxid. Die Aufstellung der Pläne erfolgt in Zusammenarbeit mit den betroffenen Kommunen, der Wirtschaft und den Naturschutzverbänden. Der Entscheidung geht eine umfassende Öffentlichkeitsbeteiligung voraus.

Eine Besonderheit des Dezernats 53 der Bezirksregierung Düsseldorf ist die für ganz Nordrhein-Westfalen geltende Zuständigkeit für die Genehmigung und Zulassung gentechnischer Anlagen und gentechnischer Arbeiten.

Die Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Zulassung und Überwachung immissions-schutzrechtlich relevanter Anlagen sind im Teildezernat 53A zusammengefasst, die übrigen Aufgaben im Teildezernat 53B.

Leitung und Kontakt

Büro der Hauptdezernentin Dezernat 53
Ständig erreichbare Anschlüsse während der Dienstzeiten
Tel.: 0211 475-5301
Fax: 0211 475-2790

Bezirksregierung Düsseldorf
Dezernat 53
Cecilienallee 2
40474 Düsseldorf