EMMEX Mineralstoff GmbH
Datum
25.11.2024
Datum der Umweltinspektion
25.09.2024
30.10.2024
Anlagenbezeichnung
Anlage zur zeitweiligen Lagerung und Behandlung von mineralischen Abfällen
Standort

Groendahlscher Weg 140

46446 Emmerich am Rhein

Einstufung der Anlage

Einstufung nach Anhang 1 der IE-RL
Nr. -
Einstufung nach Anhang 1 der 4. BImSchV
Nr. 8.11.2.4 in Verbindung mit 8.12.2
Art der Umweltinspektion
angemeldet
Gesamtaufwand der Inspektion
20 Stunden 45 Minuten
davon: Vor-Ort-Aufwand
9 Stunden 25 Minuten
Weitere beteiligte Behörden
-
Umfang der Umweltinspektion

Medienübergreifende Umweltinspektion mit den Schwerpunkten:

  • Allgemeine Betriebsordnung
  • Ersatzbaustoffvberordnung
  • AwSV
  • Abwasser
Grundlage der Umweltinspektion
  • § 52a BImSchG
  • § 47 KrWG
  • § 100 WHG i. V. m. § 93 LWG
Ergebnis der Umweltinspektion
Geringfügige Mängel¹⁾
Beschreibung der Mängel
  • Fehlende Dokumentation gemäß LAGA M23
  • Die Errichtung und der Betreib einer Betonmischanlage und der Austausch der Bauschuttaufbereitungsanlage wurden nicht gemäß § 15 Abs.1 angezeigt.
Veranlasste Maßnahmen

-

Legende

1) Geringfügige Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.

2) Erhebliche Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.

3) Schwerwiegende Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.

4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.