Remondis Industrie Service GmbH (Wuppertal)
Datum
11.02.2025
Datum der Umweltinspektion
18.10.2024
Anlagenbezeichnung
Deponie Neuenhausen
Standort

Am Sandwerk

41517 Grevenbroich

Einstufung der Anlage

Einstufung nach Anhang 1 der IE-RL
Nr. 5.4
Art der Umweltinspektion
angemeldet
Gesamtaufwand der Inspektion
10 Stunden
davon: Vor-Ort-Aufwand
3 Stunden 30 Minuten
Umfang der Umweltinspektion

Medienübergreifende Umweltinspektion mit den Schwerpunkten:

  • Deponiebetrieb
  • Wasserwirtschaft
Grundlage der Umweltinspektion
  • § 47 KrWG, § 22a DepV
  • § 100 WHG
Ergebnis der Umweltinspektion
Erhebliche Mängel²⁾
Beschreibung der Mängel

Der Bericht der letzten Generalinspektion in 2022 der Abscheideranlage „Waage“ konnte nicht vorgelegt werden. Die verspätete Generalinspektion stellt einen Verstoß gegen den ordnungsgemäßen Betrieb einer Abwasseranlage nach den allgemeinen anerkannten Regeln der Technik gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 Wasserhaushaltsgesetzt da.

Veranlasste Maßnahmen

Im Januar 2025 ist die Generalinspektion nachzuholen.

Legende

1) Geringfügige Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.

2) Erhebliche Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.

3) Schwerwiegende Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.

4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.