Am Sandwerk
41517 Grevenbroich
Einstufung der Anlage
Medienübergreifende Umweltinspektion mit den Schwerpunkten:
- Deponiebetrieb
- Wasserwirtschaft
- § 47 KrWG, § 22a DepV
- § 100 WHG
Der Bericht der letzten Generalinspektion in 2022 der Abscheideranlage „Waage“ konnte nicht vorgelegt werden. Die verspätete Generalinspektion stellt einen Verstoß gegen den ordnungsgemäßen Betrieb einer Abwasseranlage nach den allgemeinen anerkannten Regeln der Technik gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 Wasserhaushaltsgesetzt da.
Im Januar 2025 ist die Generalinspektion nachzuholen.
Legende
1) Geringfügige Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.
2) Erhebliche Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.
3) Schwerwiegende Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.
4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.