Düsseldorfer Straße 121- 125
40721 Hilden
Einstufung der Anlage
Medienübergreifende Umweltinspektion mit den Schwerpunkten:
- TA Luft 2021-Altanlagensanierung in Verbindung mit der Umsetzung der
TA Luft-Altanlagensanierung 2002 - AwSV-Anlagenabgrenzung
- Abfall, allgemein
- Abfallstromkontrolle
- Registerprüfung
- § 52a Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
- § 52 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
- Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-
Immissionsschutzgesetz - Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft -
TA Luft - § 100 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in Verbindung mit § 93
Landeswassergesetz NRW (LWG NRW) - Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
(AwSV) - § 49 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
- Verstoß gegen 49 Abs. 3 KrWG – Register nicht ordnungsgemäß geführt1)
- Verstoß gegen § 2 Abs. 2 AVV – nicht ordnungsgemäße
Abfalleinstufung1)
Mängel wurden zwischenzeitlich behoben
- Revisionsschreiben
Legende
1) Geringfügige Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.
2) Erhebliche Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.
3) Schwerwiegende Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.
4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.