Katzbergstraße 5
40764 Langenfeld
Einstufung der Anlage
Medienübergreifende Umweltinspektion mit den Schwerpunkten:
- Immissionsschutz
- Abfallrecht
- Wasserrecht
- § 52 BImSchG,
- § 47 KrWG, § 11 AbfVerbrG
- § 100 WHG i. V. m. § 93 LWG
- Lagerung von Elektroaltgeräten ohne Witterungsschutz in drei Absetzcontainer. 1,4) Der Mangel wurde abgestellt.
- Im Domschacht des Emulsionstanks stand ein Öl-/Wassergemisch. 1, 4) Der Mangel wurde abgestellt.
- Lagerung von vier gefüllten Containern in der BE11 auf unbefestigter Fläche. 2) Der Mangel wurde abgestellt.
Austritt von Ölemulsion durch eine undichte Türe eines Abrollcontainers bei der Lagerung von ölhaltigen Spänen in der BE3 2) Der Mangel wurde abgestellt. - Verschleppung von Ölemulsionen aus der Halle (BE8) auf das Verbundsteinpflaster durch das nicht genehmigte Befahren der Lagerfläche. 2) Der Mangel wurde abgestellt.
- Lagerung von ölhaltigen Spänen in der BE8 über die Lagerfläche hinaus.2) Der Mangel wurde abgestellt.
- Die mobile Befeuchtungsanlage ist defekt. 2) Der Mangel wurde abgestellt.
- Nicht ordnungsgemäßer Betrieb von Abscheideranlagen – fehlende Nachprüfung zur Generalinspektion. 1), behoben durch Veranlassung der Nachprüfung.
- Nicht ordnungsgemäßer Betrieb von Abscheideranlagen - Mangel an der Warnanlage. 1), behoben durch Überprüfung der Warnanlage.
- Verstoß gegen die materiellen Anforderungen der Indirekteinleitgenehmigung an den ordnungsgemäßen Betrieb von Abscheideranlagen - Einleitung von Emulsionen. 2,4), behoben durch organisatorische Maßnahmen.
- Verstoß gegen formelle Anforderungen der Indirekteinleitgenehmigung - fehlende Kennzeichnung der Probenahmestelle. 1,4), behoben durch Kennzeichnung der Probenahmestelle.
- Verstöße gegen formelle Anforderungen nach § 3 NachwV bei zwei Entsorgungsnachweisen. 1)
- Revisionsschreiben
Legende
1) Geringfügige Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.
2) Erhebliche Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.
3) Schwerwiegende Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.
4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.