Flothend 38
41334 Nettetal
Einstufung der Anlage
Medienübergreifende Umweltinspektion mit den Schwerpunkten:
- Immissionsschutz
- Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
- Abwasser
- § 52 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
- § 47 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
- § 100 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i.V.m. § 93 Landeswassergesetz (LWG)
- Überschreitung der genehmigten Tierplatzzahlen3)
- von der Genehmigung abweichende Errichtung von Gebäuden1)
- nicht genehmigungskonforme Ausführung einer Silageplatte3)
- nicht erfolgte Mängelbeseitigung aus einem AwSV-Prüfbericht1)
- ungenehmigte Lagerung von Silage3)
- Lagerung von wassergefährden Stoffen ohne Auffangwanne2)
- abweichende Errichtung eines Güllekellers und fehlende Vorlage von Dichtungsnachweisen2)
- Entwässerung von Dachflächen ohne wasserrechtliche Erlaubnis in einem Wasserschutzgebiet2)
- Versickerung von stark organisch belastetem Abwasser ohne wasserrechtliche Erlaubnis in einem Wasserschutzgebiet3)
- Entwässerung von Dachflächen ohne wasserrechtliche Erlaubnis über ein nicht erlaubnisfähiges Versickerungsbauwerk in einem Wasserschutzgebiet2)
- Versickerung von stark organisch belastetem Abwasser ohne wasserrechtliche Erlaubnis und ohne Vorbehandlung durch eine Abwasserbehandlungsanlage in einem Wasserschutzgebiet3)
- Entwässerung von Dachflächen eines Nachbargrundstücks ohne wasserrechtliche Erlaubnis über ein nicht erlaubnisfähiges Versickerungsbauwerk in einem Wasserschutzgebiet2)
- Unzulässige Lagerung von Altreifen im Wasserschutzgebiet2)
- Revisionsschreiben
- Bußgeldverfahren
Legende
1) Geringfügige Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.
2) Erhebliche Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.
3) Schwerwiegende Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.
4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.