B+R Baustoff-Handel und -Recycling Düsseldorf-Neuss GmbH
Datum
17.02.2025
zuletzt geändert Datum
13.02.2025
Datum der Umweltinspektion
12.04.2024
Anlagenbezeichnung
Anlage zur Behandlung und zur zeitweiligen Lagerung nicht gefährlicher Abfälle
Standort

Im Gleisdreieck 5

41460 Neuss

Einstufung der Anlage

Einstufung nach Anhang 1 der IE-RL
Nr. -
Einstufung nach Anhang 1 der 4. BImSchV
8.11.2.4; 8.12.2; 9.11.1
Art der Umweltinspektion
angemeldet
Gesamtaufwand der Inspektion
16 Stunden 45 Minuten
davon: Vor-Ort-Aufwand
6 Stunden
Umfang der Umweltinspektion

Medienübergreifende Umweltinspektion mit den Schwerpunkten: 

  • Immissionsschutzrecht allgemein 
  • Abfallstromkontrolle
  • Einhaltung / Umsetzung immissionsschutz-rechtlicher Bescheide und Anzeigen
  • Umsetzung der Anforderung der ErsatzbaustoffV
Grundlage der Umweltinspektion
  • § 52 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)
  • § 47 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
  • Immissionsschutzrechtliche Bescheide und Anzeigen
Ergebnis der Umweltinspektion
Geringfügige Mängel¹⁾
Beschreibung der Mängel
  • Auffangwanne für wassergefährdende Stoffe nicht ordnungsgemäß gereinigt1) (Mangel behoben 08.05.2024)
    • Inkorrekte Dokumentation der Werkseigenen Produktionskontrolle1) (Mangel am 20.06.2024 behoben)
Veranlasste Maßnahmen
  • Revisionsschreiben

Legende

1) Geringfügige Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.

2) Erhebliche Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.

3) Schwerwiegende Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.

4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.