Blindeisenweg 10
41468 Neuss
Einstufung der Anlage
Medienübergreifende Umweltinspektion mit den Schwerpunkten:
- Immissionsschutz Allgemein
- Abfallrecht Allgemein
- Ersatzbaustoffverordnung
- § 52 BImSchG
- Auffangwannen zur Lagerung von wassergefährdenden Stoffen beaufschlagt. (Behoben am 24.04.2024)
- Beschädigung der Bodenoberfläche (Außengelände) auf Bau- und Abbruchlagerplatz. Ansammlung von verschmutztem Wasser. (Behoben am 04.07.2024)
- Verstopfte Abflüsse, wodurch Niederschlagswasser nicht abfließen konnte. (Behoben am 04.07.2024)
- Fehlende Messberichte zu Gesamtstaub der Zementsilos. (Behoben am 04.07.2024)
- Revisionsschreiben
- Fotodokumentarische Nachweise
- Auftragsbestätigung Reparaturarbeiten
Legende
1) Geringfügige Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.
2) Erhebliche Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.
3) Schwerwiegende Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.
4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.