Rhenus Data Office GmbH
Datum
14.04.2025
Datum der Umweltinspektion
30.01.2025
Anlagenbezeichnung
Akten-/Datenträgervernichtung
Standort

Kölner Straße 24

40885 Ratingen

Einstufung der Anlage

Einstufung nach Anhang 1 der IE-RL
Nr.
Einstufung nach Anhang 1 der 4. BImSchV
Nr. 8.11.2.4 und 8.12.2
Art der Umweltinspektion
unangemeldet
Gesamtaufwand der Inspektion
16 Stunden
davon: Vor-Ort-Aufwand
1 Stunde 45 Minuten
Weitere beteiligte Behörden
keine
Umfang der Umweltinspektion

Medienübergreifende Umweltinspektion mit den Schwerpunkten:

  • Abfallstromkontrolle 
  • Genehmigungskonformität
  • Immissionsschutz
  • Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
Grundlage der Umweltinspektion

• § 52 BImSchG
• § 100 WHG i. V. m. § 93 LWG
• § 47 KrWG

Ergebnis der Umweltinspektion
Geringfügige Mängel¹⁾
Beschreibung der Mängel
  • Nicht ordnungsgemäßes Führen des Registers gemäß § 49 Absatz 3 KrWG i. V. m. den §§ 12 Abs. 2 S. 1 Nr. 1, 23 Nr. 1, 24 Abs. 1 NachwV. Der Mangel wurde abgestellt.
  • Falsch bzw. nicht geführtes Register von Abfällen die von der Nachweispflicht befreit sind gemäß den Vorgaben des § 24 der NachwV. Der Mangel wurde abgestellt.
  • Verstoß gegen formelle Anforderungen der Registerpflichten gemäß § 49 KrWG i. V. m. §§ 23 und 24 NachwV durch Nichtbeachtung der Vorgaben aus dem Bescheid zur Erleichterung der Registerführung. Der Mangel wurde abgestellt.
Veranlasste Maßnahmen
  • Revisionsschreiben

Legende

1) Geringfügige Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.

2) Erhebliche Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.

3) Schwerwiegende Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.

4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.