Kölner Straße 24
40885 Ratingen
Einstufung der Anlage
Medienübergreifende Umweltinspektion mit den Schwerpunkten:
- Abfallstromkontrolle
- Genehmigungskonformität
- Immissionsschutz
- Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
• § 52 BImSchG
• § 100 WHG i. V. m. § 93 LWG
• § 47 KrWG
- Nicht ordnungsgemäßes Führen des Registers gemäß § 49 Absatz 3 KrWG i. V. m. den §§ 12 Abs. 2 S. 1 Nr. 1, 23 Nr. 1, 24 Abs. 1 NachwV. Der Mangel wurde abgestellt.
- Falsch bzw. nicht geführtes Register von Abfällen die von der Nachweispflicht befreit sind gemäß den Vorgaben des § 24 der NachwV. Der Mangel wurde abgestellt.
- Verstoß gegen formelle Anforderungen der Registerpflichten gemäß § 49 KrWG i. V. m. §§ 23 und 24 NachwV durch Nichtbeachtung der Vorgaben aus dem Bescheid zur Erleichterung der Registerführung. Der Mangel wurde abgestellt.
- Revisionsschreiben
Legende
1) Geringfügige Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.
2) Erhebliche Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.
3) Schwerwiegende Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.
4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.