Metallhüttengesellschaft Schumacher GmbH & Co. KG
Datum
13.05.2025
zuletzt geändert Datum
04.07.2025
Datum der Umweltinspektion
13.03.2025
Anlagenbezeichnung
NE-Metall Schmelzanlage (Blei-/Zinnlegierungen)
Standort

Venloer Straße 8-10

41569 Rommerskirchen

Einstufung der Anlage

Einstufung nach Anhang 1 der IE-RL
Nr. 2.5.b
Einstufung nach Anhang 1 der 4. BImSchV
Nr. 3.4.1
Art der Umweltinspektion
angemeldet
Gesamtaufwand der Inspektion
48 Stunden 15 Minuten
davon: Vor-Ort-Aufwand
6 Stunden
Weitere beteiligte Behörden
-
Umfang der Umweltinspektion

Medienübergreifende Umweltinspektion mit den Schwerpunkten:

  • Immissionsschutz: Umweltmanagement und Betriebsorganisation
  • Immissionsschutz: Luftreinhaltung/Emissionsmessungen
  • Abfallstromkontrolle
Grundlage der Umweltinspektion
  • § 52 Bundes-Immissionsschutzgesetz
    (BImSchG)
  • § 47 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
  • § 11 Abfallverbringungsgesetz (AbfVerbrG)
Ergebnis der Umweltinspektion
Geringfügige und erhebliche Mängel¹⁾²⁾
Beschreibung der Mängel
  • Verstoß gegen Dokumentationspflichten zum Betrieb der Filteranlage (Immissionsschutz) 1) (→ Mangel behoben am 26.06.2025)
  • Änderung sicherheitstechnischer Einrichtungen der Filteranlage durch Reduzierung der Stickstoffflaschenbatterie (Immissionsschutz) 2) (→ Mangel behoben am 16.06.2025)
  • Lagerung von Betriebsstoffen ohne Auffangwannen (AwSV-Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen) 2) (→ Mangel behoben am 28.05.2025)
Veranlasste Maßnahmen
  • Revisionsschreiben

Legende

1) Geringfügige Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.

2) Erhebliche Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.

3) Schwerwiegende Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.

4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.