Hühnerkamp 5
41366 Schwalmtal-Waldniel
Einstufung der Anlage
Medienübergreifende Umweltinspektion mit den Schwerpunkten:
- allgemeiner Immissionsschutz
- Abwasser
- Abfallstromkontrolle
- § 52 BImSchG
- § 47 KrWG
- § 100 WHG
- Aufstellung von vier zustätzlichen Boxen ohne die erforderliche Genehmigung. ²)) Der Mangel wurde abgestellt.
- Erweiterung des Betriebsgeländes auf das Flurstück 439 ohne die erforderliche Anzeige. ²) Der Mangel wurde abgestellt.
- Nicht genehmigte Lagerung von Metallschrott in den Boxen 4 + 5. ²)
- Die Betriebsfläche wurde nicht ausreichend gereinigt. ²) Der Mangel wurde abgestellt.
- Die Höhe der Lagerbox entspricht nicht der Vorgabe der Genehmigung. 1) Der Mangel wurde abgestellt.
- Annahme von Altreifen, Altkleidern, Altglas und Altreifen (teilweise mit Felge) ohne die erforderliche Anzeige. ²)
- Lagerung von Elektroaltgeräte ohne Witterungsschutz. 1) Der Mangel wurde abgestellt.
- Lagerung von Containern in nicht zugelassenen Bereichen. 2) Der Mangel wurde abgestellt.
- Lagerung von Diesel in einwandigen Behältern ohne Auffangwanne. 2)
- Die erforderliche Beregnungsanlage ist nicht vorhanden. 2)
- Unsachgemäße Lagerung von KMF in einem offenen, defekten BigBag. 2) Der Mangel wurde abgestellt.
- Der Einsatz der Nasskehrmaschine und die Kontrolle der Betriebsfläche werden nicht im Betriebstagebuch erfasst. 1) Der Mangel wurde abgestellt.
- Funktion, Betrieb und Wartung der Abscheideranlage nicht ordnungsgemäß. 2)
- Funktion, Betrieb und Wartung der Versickerungsmulde nicht ordnungsgemäß. 2)
- Nachweis- und Registerpflichten bei der Entsorgung von gefährlichen Abfall nicht vollumfänglich erfüllt. 2)
Revisionsschreiben
Legende
1) Geringfügige Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.
2) Erhebliche Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.
3) Schwerwiegende Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.
4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.