Hach Lange GmbH
Datum
17.06.2024
zuletzt geändert Datum
18.07.2024
Datum der Umweltinspektion
30.04.2024
Anlagenbezeichnung
Reagenzienaufbereitung
Standort

Willstätterstraße 11

40549 Düsseldorf

Einstufung der Anlage

Einstufung nach Anhang 1 der IE-RL
Nr. 5.5
Einstufung nach Anhang 1 der 4. BImSchV
Nr. 8.8.1.2
Art der Umweltinspektion
unangemeldet
Gesamtaufwand der Inspektion
48 Stunden
davon: Vor-Ort-Aufwand
14 Stunden
Weitere beteiligte Behörden
Bezirksregierung - Abfallwirtschaft, Bezirksregierung - Wasserwirtschaft
Umfang der Umweltinspektion

Medienübergreifende Umweltinspektion mit den Schwerpunkten: 

  • Abfall allgemein 
  • Abfallstromkontrolle 
  • Abwasser allgemein 
  • Abwasser, Abwasserindirekteinleitung 
  • AwSV 
  • Immissionsschutz, allgemein 
  • Immissionsschutz, Luft 
  • Immissionsschutz, Stoffe
Grundlage der Umweltinspektion
  • § 52 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
  • § 47 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
  • § 11 Abfallverbringungsgesetz (AbfVerbrG)
  • § 100 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i.V.m. § 93 Landeswassergesetz (LWG)
  • Indirekteinleitergenehmigung nach § 58 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
  • Genehmigungsbescheid vom 2012-12-14 Az.: 100-52.0157/11/0808A1
Ergebnis der Umweltinspektion
Geringfügige Mängel¹⁾
Beschreibung der Mängel
  • Fehlende Arbeitsanweisungen für die Abwasserbehandlung (Mangel ist behoben)
  • Unvollständiger Parameterumfang bei der Selbstüberwachung der Abwassereinleitung (Mangel ist behoben)
  • Unzulässige Beaufschlagung der Bodenbeschichtung mit reaktiven Stoffen (Mangel ist behoben)
  • Nichtbeachtung des Zusammenlagerungsverbotes (Mangel ist behoben)
Veranlasste Maßnahmen

Revisionsschreiben

Legende

1) Geringfügige Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.

2) Erhebliche Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.

3) Schwerwiegende Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.

4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.