EWR GmbH
zuletzt geändert Datum
18.03.2025
Datum der Umweltinspektion
19.11.2024
Anlagenbezeichnung
Anlage zur Lagerung und zur Behandlung nicht gefährlicher Abfälle
Standort

Erkrather Landstr. 81

40629 Düsseldorf

Einstufung der Anlage

Einstufung nach Anhang 1 der IE-RL
Nr. -
Einstufung nach Anhang 1 der 4. BImSchV
Nr. 8.11.2.4, 8.12.2
Art der Umweltinspektion
unangemeldet
Gesamtaufwand der Inspektion
29 Stunden 30 Minuten
Dauer der Inspektion vor Ort
3 Stunden 30 Minuten
Weitere beteiligte Behörden
keine
Umfang der Umweltinspektion

Medienübergreifende Umweltinspektion mit den Schwerpunkten:

  • Immissionsschutz
  • Überprüfung der Einhaltung von immissionsschutz- und abfallrechtlichen Belangen auf Grundlage immissionsschutzrechlicher Bescheide und Anzeigen
Grundlage der Umweltinspektion
  • § 52 BImSchG
Ergebnis der Umweltinspektion
Geringfügige Mängel¹⁾
Beschreibung der Mängel
  • Nichteinhaltung einer getrennten Lagerung von Abfällen, geringfügiger Mangel, welcher bereits behoben wurde
  • Offene Lagerung von Gipsabfällen, geringfügiger Mangel, welcher bereits behoben wurde
  • Fehlendes Teerspray gem. Nebenbestimmung aus Genehmigungsbescheid, geringfügiger Mangel
  • Einsatzintervalle der Kehrmaschine, geringfügiger Mangel
Veranlasste Maßnahmen
  • Revisionsschreiben
  • Fotodokumentarische Nachweise
  • Nachgereichte Unterlagen

Legende

1) Geringfügige Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.

2) Erhebliche Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.

3) Schwerwiegende Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.

4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.