thyssenkrupp Steel Europe AG
Datum
12.06.2024
zuletzt geändert Datum
07.11.2024
Datum der Umweltinspektion
04.06.2024
Anlagenbezeichnung
Warmbandwerk 2 - Anlage zur Umformung von Stahl durch Warmwalzen mit einer Kapazität je Stunde von 20 Tonnen oder mehr
Standort

Kaiser-Wilhelm-Straße 100

(Werk Beeckerwerth)

47166 Duisburg

Einstufung der Anlage

Einstufung nach Anhang 1 der IE-RL
Nr. 2.3.a
Einstufung nach Anhang 1 der 4. BImSchV
Nr. 3.6.1.1
Art der Umweltinspektion
angemeldet
Gesamtaufwand der Inspektion
46 Stunden 30 Minuten
davon: Vor-Ort-Aufwand
10 Stunden 30 Minuten
Weitere beteiligte Behörden
keine
Umfang der Umweltinspektion

Medienübergreifende Umweltinspektion mit den Schwerpunkten:

  • Immissionsschutz, allgemein
  • AwSV
  • Luftreinhaltung
Grundlage der Umweltinspektion
  • § 100 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i.V.m. § 93 Landeswassergesetz (LWG)
  • § 52 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
  • § 47 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
Ergebnis der Umweltinspektion
Geringfügige und erhebliche Mängel¹⁾²⁾
Beschreibung der Mängel
  • Defektes und offenes Tor, welches während des regulären Betriebes geschlossen gehalten werden sollte1) (Mangel behoben)
  • Dauerbeaufschlagte Auffangbehälter und defekte Fliesen an AwSVAnlagen1)
    (Mangel behoben)
  • Leckagen an Hydraulikanlagen über Böden mit undefinierter Schutzwirkung1) (Mangel behoben)
  • Ansammlung von Hydrauliköl im Kellerraum durch die Leckage an den erwähnten Hydraulikanlagen2) (Mangelbehebung durch Betreiber in
    Bearbeitung, Sanierungskonzept beauftragt)
Veranlasste Maßnahmen
  • Revisionsschreiben
  • Betreiberin hat ein Sanierungskonzept beauftragt

Legende

1) Geringfügige Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.

2) Erhebliche Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.

3) Schwerwiegende Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.

4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.