thyssenkrupp Steel Europe AG
Datum
08.07.2024
zuletzt geändert Datum
16.08.2024
Datum der Umweltinspektion
17.04.2024
16.08.2024
Anlagenbezeichnung
Werk Hamborn, Schachtofenanlage
Standort

Kaiser-Wilhelm-Straße 100

(Werk Hamborn)

47166 Duisburg

Einstufung der Anlage

Einstufung nach Anhang 1 der IE-RL
Nr. 2.2
Einstufung nach Anhang 1 der 4. BImSchV
Nr. 3.2.2.1
Art der Umweltinspektion
angemeldet
Gesamtaufwand der Inspektion
54 Stunden
davon: Vor-Ort-Aufwand
22 Stunden
Weitere beteiligte Behörden
-
Umfang der Umweltinspektion

Medienübergreifende Umweltinspektion mit den Schwerpunkten:

  • Immissionsschutz, allgemein
  • Immissionsschutz, Emissionen
  • Abwasser, allgemein
  • Abwasser, Kanalnetz
Grundlage der Umweltinspektion
  • § 52 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
  • § 100 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i.V.m. § 93 Landeswassergesetz
    (LWG)
Ergebnis der Umweltinspektion
Geringfügige und erhebliche Mängel¹⁾²⁾
Beschreibung der Mängel
  • Emissionen durch eingeschränkt wirksame Absaugung an der Gießhalle 2)
    (Die Betreiberin hat die Behebung des Mangels bis Ende 2024 in Aussicht
    gestellt.)
  • An einem Notlager für Agglomeratsteine ließen sich drei Rolltore und eine
    Tür nicht schließen. 1) Die dadurch entstandenen Gebäudeöffnungen
    waren teilweise provisorisch mittels Kunststoffplanen geschlossen
    worden.
  • Entgegen der Forderung aus einer Nebenbestimmung eines
    Genehmigungsbescheides werden die Daten zu den Messeinrichtungen
    nicht in einem Kontrollbuch zusammengeführt. 1) (Mangel wurde
    behoben)
Veranlasste Maßnahmen
  • Revisionsschreiben

Legende

1) Geringfügige Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.

2) Erhebliche Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.

3) Schwerwiegende Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.

4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.