Kaiser-Wilhelm-Straße 100
(Werk Hamborn)
47166 Duisburg
Einstufung der Anlage
Medienübergreifende Umweltinspektion mit den Schwerpunkten:
- Immissionsschutz, allgemein
- Immissionsschutz, Emissionen
- Abwasser, allgemein
- Abwasser, Kanalnetz
- § 52 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
- § 100 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i.V.m. § 93 Landeswassergesetz
(LWG)
- Emissionen durch eingeschränkt wirksame Absaugung an der Gießhalle 2)
(Die Betreiberin hat die Behebung des Mangels bis Ende 2024 in Aussicht
gestellt.) - An einem Notlager für Agglomeratsteine ließen sich drei Rolltore und eine
Tür nicht schließen. 1) Die dadurch entstandenen Gebäudeöffnungen
waren teilweise provisorisch mittels Kunststoffplanen geschlossen
worden. - Entgegen der Forderung aus einer Nebenbestimmung eines
Genehmigungsbescheides werden die Daten zu den Messeinrichtungen
nicht in einem Kontrollbuch zusammengeführt. 1) (Mangel wurde
behoben)
- Revisionsschreiben
Legende
1) Geringfügige Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.
2) Erhebliche Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.
3) Schwerwiegende Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.
4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.