Venator Germany GmbH
Datum
21.05.2025
Datum der Umweltinspektion
21.01.2025
Anlagenbezeichnung
Zink-Barium-Anlage
Standort

Dr.-Rudolf-Sachtleben-Str. 4

47198 Duisburg

Einstufung der Anlage

Einstufung nach Anhang 1 der IE-RL
Nr. 4.1.10
Einstufung nach Anhang 1 der 4. BImSchV
Nr. 4.1.j
Art der Umweltinspektion
angemeldet
Gesamtaufwand der Inspektion
36 Stunden 15 Minuten
davon: Vor-Ort-Aufwand
9 Stunden
Weitere beteiligte Behörden
keine
Umfang der Umweltinspektion

Medienübergreifende Umweltinspektion mit den Schwerpunkten:

  • Immissionsschutz allgemein
  • Vorbeugender Gewässerschutz
  • Genehmigungskonformität
  • Industrieabwasser
  • Anlagensicherheit
Grundlage der Umweltinspektion
  • § 52 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
  • Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)
  • Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheider (42. BImSchV)
  • § 100 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i.V.m. §93 Landeswassergesetz (LWG)
  • Anzeige nach §15 Abs. 1 BImSchG
Ergebnis der Umweltinspektion
Geringfügige Mängel¹⁾
Beschreibung der Mängel
  • Nicht genehmigungskonforme, erhöhte Volumenströme an dreizehn Emissionsquellen4)
  • Nicht fristgerechte, genehmigungskonforme Emissionsmessungen an mehreren Quellen 4)
  • Verstoß gegen § 46 (5) AwSV; fehlende Nachprüfung an einer Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen  (Mangel inzwischen behoben)
Veranlasste Maßnahmen

Revisionsschreiben

Legende

1) Geringfügige Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.

2) Erhebliche Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.

3) Schwerwiegende Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.

4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.